Drohnen Urheberrecht und Panoramafreiheit

Drohne Panoramafreiheit

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass die Panoramafreiheit auch dann gelten kann, wenn die Aufnahmen mithilfe einer Drohne gemacht worden sind. Die Frankfurter Richter entschieden, das Luftbildaufnahme einer Brücke, die unter Bezugnahme von technischen Hilfsmitteln wie vorliegend einer Drohne entstanden ist, durch die Panoramafreiheit gedeckt sind. 2-06 O 136/20 vom 25.11.2020

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Fotografien aus dem Zug, Schiff oder Flugzeug

Photo: Hoesmann
Photo: Hoesmann

Die Panoramafreiheit erlaubt es dem Fotografen alles das zu Fotografieren, was von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus zu sehen ist. Diese Fotos dürfen allerdings nur ohne ein Hilsmittel, wie beispielsweise einer Leiter oder Ähnliches aufgenommen werden. Es ist also nicht erlaubt, die “Straßenperspektive” zu verlassen. „Fotografien aus dem Zug, Schiff oder Flugzeug“ weiterlesen

Offener Brief der Berufsfotografen für die Panoramafreiheit

CV Centralverband

Sehr geehrte Frau Reda, sehr geehrte Herr Svoboda,

sehr geehrte Parlamentarier und Parlamentarierinnen des Europäischen Parlaments,

als Centralverband der Deutschen Berufsfotografen sind wir seit 1904 Sprachrohr für mehr als 5.300 Berufsfotografen und sichern mit unserem Engagement die hohe Qualität des Fotografenhandwerks. Mit diesem offenen Brief wollen wir auf das hohe Gut der Panoramafreiheit aufmerksam machen.

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Europa und die Panoramafreiheit im Urheberrecht

fernsehturmIm Augenblick wird kontrovers über die Panoramafreiheit in Europa diskutiert. Hintergrund dessen ist, dass der Rechtsausschuss des europäischen Parlamentes über eine Änderung der Panoramafreiheit diskutiert. Ziel des Rechtsausschusses ist es, eine in Europa einheitliche Regelung zu schaffen. Das Ziel ist sehr zu loben, das geplante Ergebnis aber gar nicht! „Europa und die Panoramafreiheit im Urheberrecht“ weiterlesen

Fotos von Gebäuden, Personen und Marken im öffentlichen Raum


Viele Fotografen wissen nicht, aber wenn Gebäude, Personen oder Marken in der Öffentlichkeit fotografiert werden, sind auch immer Rechte Dritter zu beachten. Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass damit ein generelles Fotoverbot im öffentlichen Raum einhergeht. Der Fall eines Landtagsabgeordneten der Piratenpartei erregte diesbezüglich mediale Aufmerksamkeit. Der Abgeordnete fotografierte im Kölner Hauptbahnhof das Markenlogo eines Supermarktes mit seinem Smartphone. Auf einigen Aufnahmen sind auch Beschäftigte des Supermarkts zu sehen. Kurz darauf forderte die Bundespolizei ihn dazu auf, alle Fotos zu löschen, anderweitig drohe Beschlagnahmung des Handys. Als Grund mahnte die Behörde Verletzung von Persönlichkeitsrechten an. Bis auf ein Bild musste letztendlich der Speicher des Handys geleert werden.

Wie sieht es in diesem Fall mit den Rechten des Fotografen aus und was ist generell beim Fotografieren von Gebäuden, Markenlogos und Personen im öffentlichen Raum zu beachten?
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