Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass die Panoramafreiheit auch dann gelten kann, wenn die Aufnahmen mithilfe einer Drohne gemacht worden sind. Die Frankfurter Richter entschieden, das Luftbildaufnahme einer Brücke, die unter Bezugnahme von technischen Hilfsmitteln wie vorliegend einer Drohne entstanden ist, durch die Panoramafreiheit gedeckt sind. 2-06 O 136/20 vom 25.11.2020
Fotografien aus dem Zug, Schiff oder Flugzeug
Die Panoramafreiheit erlaubt es dem Fotografen alles das zu Fotografieren, was von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus zu sehen ist. Diese Fotos dürfen allerdings nur ohne ein Hilsmittel, wie beispielsweise einer Leiter oder Ähnliches aufgenommen werden. Es ist also nicht erlaubt, die “Straßenperspektive” zu verlassen. „Fotografien aus dem Zug, Schiff oder Flugzeug“ weiterlesen
Das Recht am Bild von Sachen
Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, Sie dürfen als Fotograf nicht einfach eine Person auf der Straße fotografieren und dieses Bild dann veröffentlichen. Doch wie sieht es mit den “Sachen”aus, gibt es ein Recht am Bild der eigenen Sache?
Darf ich eigentlich alles fotografieren, was ich von der Straße aus sehen kann?
Änderung der Panoramafreiheit
Die fotografische Panoramafreiheit könnte bald stark eingeschränkt werden. Der Grund ist eine europaweiteweite Vereinheitlichung des Urheberrechtes.
Grund genug, um auch in einem Beitrag für Foto-TV auf die möglichen Änderungen aufmerksam zu machen.
Offener Brief der Berufsfotografen für die Panoramafreiheit
Sehr geehrte Frau Reda, sehr geehrte Herr Svoboda,
sehr geehrte Parlamentarier und Parlamentarierinnen des Europäischen Parlaments,
als Centralverband der Deutschen Berufsfotografen sind wir seit 1904 Sprachrohr für mehr als 5.300 Berufsfotografen und sichern mit unserem Engagement die hohe Qualität des Fotografenhandwerks. Mit diesem offenen Brief wollen wir auf das hohe Gut der Panoramafreiheit aufmerksam machen.
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Europa und die Panoramafreiheit im Urheberrecht
Im Augenblick wird kontrovers über die Panoramafreiheit in Europa diskutiert. Hintergrund dessen ist, dass der Rechtsausschuss des europäischen Parlamentes über eine Änderung der Panoramafreiheit diskutiert. Ziel des Rechtsausschusses ist es, eine in Europa einheitliche Regelung zu schaffen. Das Ziel ist sehr zu loben, das geplante Ergebnis aber gar nicht! „Europa und die Panoramafreiheit im Urheberrecht“ weiterlesen
Fotos von Gebäuden, Personen und Marken im öffentlichen Raum
Viele Fotografen wissen nicht, aber wenn Gebäude, Personen oder Marken in der Öffentlichkeit fotografiert werden, sind auch immer Rechte Dritter zu beachten. Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass damit ein generelles Fotoverbot im öffentlichen Raum einhergeht. Der Fall eines Landtagsabgeordneten der Piratenpartei erregte diesbezüglich mediale Aufmerksamkeit. Der Abgeordnete fotografierte im Kölner Hauptbahnhof das Markenlogo eines Supermarktes mit seinem Smartphone. Auf einigen Aufnahmen sind auch Beschäftigte des Supermarkts zu sehen. Kurz darauf forderte die Bundespolizei ihn dazu auf, alle Fotos zu löschen, anderweitig drohe Beschlagnahmung des Handys. Als Grund mahnte die Behörde Verletzung von Persönlichkeitsrechten an. Bis auf ein Bild musste letztendlich der Speicher des Handys geleert werden.
Wie sieht es in diesem Fall mit den Rechten des Fotografen aus und was ist generell beim Fotografieren von Gebäuden, Markenlogos und Personen im öffentlichen Raum zu beachten?
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