Offener Brief der Berufsfotografen für die Panoramafreiheit

CV Centralverband

Sehr geehrte Frau Reda, sehr geehrte Herr Svoboda,

sehr geehrte Parlamentarier und Parlamentarierinnen des Europäischen Parlaments,

als Centralverband der Deutschen Berufsfotografen sind wir seit 1904 Sprachrohr für mehr als 5.300 Berufsfotografen und sichern mit unserem Engagement die hohe Qualität des Fotografenhandwerks. Mit diesem offenen Brief wollen wir auf das hohe Gut der Panoramafreiheit aufmerksam machen.

Die Panoramafreiheit ist für Berufsfotografen wichtig.
Die Angleichung des europäischen Urheberrechts ist eine lobenswerte Initiative, die wir gerne unterstützen. Nicht unterstützen können wir jedoch die geplanten Änderungen im Bereich der Panoramafreiheit für die Berufsfotografen.

Die Panoramafreiheit ist für die Berufsfotografen eines der wichtigsten Rechte, welches nicht leichtfertig und unnötig aufgegeben werden darf. Ohne die Panoramafreiheit ist es für den Berufsfotografen faktisch unmöglich, außerhalb seines eigenen Studios ohne Angst vor Abmahnungen fotografieren zu können.

Hintergrund ist, dass es innerhalb des Panoramas einer Stadt fast immer ein Gebäude, eine Skulptur oder ein Kunstwerk geben wird, welches urheberrechtlich geschützt ist, dessen Architekt aber noch keine 70 Jahre tot ist.

Die geplanten Änderungen der Panoramafreiheit sind daher praktisch unmöglich umzusetzen.

Die jetzt diskutierte restriktive Auslegung der Panoramafreiheit würde dazu führen, dass ein Berufsfotograf in einem 1. Schritt die urheberrechtlich geschützten Gebäude auf seinem Foto identifizieren und dann in einem 2. Schritt von dem Urheber, sprich dem Architekten oder dessen Erben, eine Erlaubnis zur Nutzung einholen müsste, wenn dessen Architekt noch nicht seit 70 Jahren tot ist. Sie werden zugeben, dies erscheint noch nicht einmal im Ansatz praktikabel.

Die von Ihnen angedachten Änderungen bei der Panoramafreiheit bedeuten aber genau dies.

Lassen Sie uns dieses an einem konkreten Beispiel zeigen:

Bei einer Panoramaaufnahme von Berlin ist auch der Berliner Fernsehturm auf dem Alexander Platz zu sehen. Die ursprünglichen Entwürfe des Fernsehturms stammen von Hermann Henselmann und sind von weiteren Architekten weiter bearbeitet worden. Dies bedeutet für den Fotografen, er muss aufwendig die noch lebenden Architekten bzw. deren Erben recherchieren und dann von jedem eine Zustimmung zur Nutzung einholen. Tut er dies nicht, würde er gegen das Urheberrecht verstoßen und eine Rechtsverfolgung drohen!

ILLEGAL

panorama

LEGAL

panorama_eu

Ist dies wirklich das, was Sie mit der Regelung erreichen wollen?

Unser Lösungsvorschlag für die Panoramafreiheit:

Die Harmonisierung des Urheberrechts ist grundsätzlich zu begrüßen, es muss aber gleichwohl für Urheber und Fotografen praktikabel bleiben. Mögliche Einschränkungen der Panoramafreiheit sind auch aus Sicht der Berufsfotografen in einem vertretbaren Maße kein Problem, insbesondere wenn es sich zum Beispiel um temporäre Kunstwerke und Fotografien von Privatgrundstücken handelt. Hier ist das Interesse der Urheber und Eigentümer höher zu bewerten, als das Interesse der Berufsfotografen.

Jedoch pauschal das Recht der Panoramafreiheit einzuschränken, stellt eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Arbeit von Berufsfotografen dar, welche es faktisch unmöglich macht im öffentlichen Raum zu fotografieren.

Wir fordern Sie daher auf, die Panoramafreiheit nicht einzuschränken!

Unterschrift Hans Starosta, Centralverband HoesmannRechtsanwalt Tim Hoesmann

 Offener Brief als PDF Dokument Panoramafreiheit – Offfener Brief der Berufsfotografen

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