Klage von Fußballfans gegen Überwachung durch Drohne erfolgreich

Überwachung Drohne

Das Amtsgericht Sigmaringen entschied, dass die Überwachung von Fußballfans mit einer Drohne nicht zulässig ist. Im Zuge eines Fußballspiels des Vereins Eintracht Frankfurt bemerkten die Fans zwei Drohnen über Ihren Köpfen. Die Polizei nutzte diese Drohnen um etwaige Krawallen durch Videoaufzeichnung frühzeitig zu erkennen und zu handeln. Zu Unrecht, wie jetzt das Amtsgericht entschied. „Klage von Fußballfans gegen Überwachung durch Drohne erfolgreich“ weiterlesen

ACAB ist nicht immer eine Beleidigung

PolizeiPolizisten reagieren immer etwas ungehalten, wenn sie beleidigt werden.

Daher werden Beleidigungen zum Teil verklausuliert ausgesprochen. Eine gängige Kombination ist “ACAB” – dies steht für “All Cops Are Bastards” (alle Polizisten sind Bastarde).

Wer mit der Buchstabenkombination “ACAB” in Bezug auf Polizisten auffiel, wurde meistens wegen Beleidigung belangt, „ACAB ist nicht immer eine Beleidigung“ weiterlesen

Nur die Polizei darf Polizei heißen

PolizeiDas Oberlandesgericht Hamm hat am 20.05.2016 dem Land Nordrhein-Westfalen Namensschutz für den Begriff “Polizei” gewährt. Somit darf sich nur die Polizei “Polizei” nennen.

Sachverhalt

Beim Beklagten handelt es sich um ein Privatunternehmen, das eine Internetdomain unter dem Namen “Polizei-Jugendschutz” Schulungen für Eltern betreibt. Insbesondere gibt es Online-Präsentationen, Anti-Gewalt-Seminare und Informationen zum Opferschutz.
Durch den Gebrauch des Begriffs “Polizei” wurde der Anschein erweckt, als gehöre die Internetdomain zu den Internetseiten der Polizeibehörden des Bundes und der Länder. Sowohl die Verwendung des Begriffs als auch die Gestaltung des Internetauftritts mit polizeilichen Gegenständen scheinen ein Angebot der Polizeibehörden zu sein. Dass es sich jedoch um einen privaten Anbieter nur handelt, kann man nur aus dem Impressum entnehmen.

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Vortäuschen einer Straftat ist strafbar

strafrechtAktuell mehren sich die Fälle, in denen vermeintliche Opfer behaupten, sie seien Opfer einer Straftat geworden. Zu Beginn des Jahres hat eine minderjährige Schülerin aus Berlin behauptet, sie sei von drei südländischen Personen vergewaltigt worden. Schon nach ersten Ermittlungen der Polizei ergaben sich Zweifel und nach kurzer Zeit gab das Mädchen zu, die Vorwürfe nur erfunden zu haben. „Vortäuschen einer Straftat ist strafbar“ weiterlesen

Drohne und Recht – ein Praxisbericht

luftbild-foto_1Unser Praktikant Felix Winkler ist begeisterter Fotograf und interessiert sich auch für das Fotografieren mit Drohnen. Bei einem Termin mit unserem Mandanten  Jochen Eckel von www.luftbild-foto.com  hat er gefragt, ob er nicht mal bei einem Einsatz der Drohne dabei sein darf. Jochen Eckel sagte zu.

Lesen Sie hier den Bericht von Felix Winkler und erfahren Sie, warum gerade bei dem Einsatz einer Drohne unbedingt auch die rechtlichen Aspekte beachtet werden müssen.

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Dürfen Fotos von Polizisten ohne weiteres veröffentlicht werden – rechtliche Anmerkungen zu #myNYPD

Die New Yorker Polizei hatte sich mit einer Social-Media Kampagne eine positive Resonanz versprochen, als sie Bürger aufgeforderte, unter dem Schlagwort “#myNYPD” ihre Fotos mit New Yorker Ordnungshütern auf dem Online-Netzwerk Twitter hochzuladen.

Erwartet hatte die New Yorker Polizei Fotos von Bürger mit lächelnden Polizisten. Stattdessen wurden aber massenhaft Bilder von prügelnden Polizisten gepostet, die etwa gewaltsam gegen Demonstranten vorgehen.

Die New Yorker Polizei hat sich bis zum jetztigen Zeitpunkt nicht zu der Angelegenheit geäußtert; dafür wird aber die Aktion in den Medien umfangreich diskutiert.

Juristisch interessant ist die Frage, ob die Fotos der Polizisten überhaupt publiziert werden dürfen. Hintergrund ist, dass das Fotografieren von Polizisten juristisch eine heikle Angelegenheit ist. „Dürfen Fotos von Polizisten ohne weiteres veröffentlicht werden – rechtliche Anmerkungen zu #myNYPD“ weiterlesen

Keine Fotos von Polizisten


Fotografieren von Polizisten ist immer eine heikle Angelegenheit.
Für die Presse hat das BVerwG entschieden, dass es Pressefotografen erlaubt ist, Polizisten zu fotografieren, da sich diese auf das auf die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit berufen können.

Dieses Recht gilt jedoch nicht für alle Fotografen.
Das VG Göttingen hat nunmehr entschied, dass das Fotografieren eines Polizisten durch den “einfachen” Bürger nicht gerechtfertigt ist und eine aufgrund der Fotografien durchgeführte Identitätsfeststellung gerechtfertigt war.
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BVerwG erlaubt das Fotografieren von Polizisten


Polizisten werden ungern während ihrer Dienstausübung fotografiert.
Immer wieder werden Fotografen aufgefordert, das Fotografieren von Polizeibeamten zu unterlassen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber einem Pressefotografen ausgesprochenes Fotografier-Verbot rechtswidrig war. Der Einsatzleiter der Polizei durfte das Fotografieren eines Spezialeinsatzkommandos während des Einsatzes nicht verbieten.
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