Indizien für den Missbrauch einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Missbrauch Abmahnung Wettbewerbsrecht

Der Missbrauch eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht liegt vor, in der Abmahnung sachfremde Motive zugrunde liegen. Wann ein solcher Missbrauch eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Oberlandesgericht Köln entschied jetzt, dass eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn marginale Verstöße mit einem hohen Streitwert abgemahnt werden und zudem Zweifel an einem konkreten Wettbewerbsverhältnis bestehen.

OLG Köln, Urteil vom 28.02.2020 – 6 U 238/19

„Indizien für den Missbrauch einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht“ weiterlesen

Rechtsmissbrauch der Abmahnung im Urheberrecht

rechtsmissbrauch

Verfolgt ein Fotograf aktiv die Rechte an seinen Fotos und geht mit anwaltlicher Hilfe gegen Urheberrechtsverletzungen, sprich den Diebstahl seiner Bilder vor, ist schnell der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs im Raum. Hintergrund ist, dass eine Abmahnung nur dann berechtigt ist, wenn der mit der Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch besteht und die Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich erfolgte (BGH GRUR 2019, 1044 Rn. 12 = WRP 2019, 1475 – der Novembermann, mwN). Die Verletzung des Urheberrechts und der daraus folgende Unterlassungsanspruch ist in aller Regel gegeben. Daher stützen sich viele Rechtsverletzer auf den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs der Abmahnung – häufig zu Unrecht.

„Rechtsmissbrauch der Abmahnung im Urheberrecht“ weiterlesen

Missbrauch bei einer einstweiligen Verfügung

Richterhammer

Eine einstweilige Verfügung ist rechtsmissbräuchlich, wenn bei der Antragsschrift bewusst die Antwort der Gegenseite nicht mit vorgelegt wird. (OLG München, Urt. v. 08.06.2017 – Az.: 29 U 1210/17).

In dem Verfahren ging es um einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Die Gegenseite hatte auf die Abmahnung reagiert und ihre Rechtsposition dargelegt. Insbesondere wies sie darauf hin, dass das Antwortschreiben im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung vorzulegen ist. Der Abmahner stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung, ohne jedoch das Antwortschreiben vorzulegen.

Die obersten bayerischen Robenträger vom OLG München bewerteten die Nichtvorlage von Unterlagen als rechtsmissbräuchlich. Es besteht daher kein wirksamer Anspruch auf Unterlassung. „Missbrauch bei einer einstweiligen Verfügung“ weiterlesen

Rechtsmissbräuchliche Abmahnung

AbmahnungEine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ist ernst zu nehmen; erfolgt keine fachkundige Verteidigung, drohen teure gerichtliche Verfahren. Doch nicht immer ist jede Abmahnung auch berechtigt.

Insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass sachfremde Motive bei der Abmahnung im Vordergrund stehen, liegt der Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Abmahnung nahe. „Rechtsmissbräuchliche Abmahnung“ weiterlesen