Haftung Amazon Marketplace

Ein Amazon Marketplace Händler muss seine Angebote regelmäßig auf mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Markenrecht prüfen. Die bloße stichprobenartige Überprüfung seiner Angebote reicht nach Ansicht des Kammergerichts Berlin nicht aus. Insbesondere wenn Angebotstexte durch Dritte verändert werden können, wie dies bei Amazon der Fall ist, muss ein Händler regelmäßig seine Angebote auf mögliche Rechtsverletzungen überprüfen. Ein Amazon Händler haftet als Störer für Änderungen durch Dritte. „Haftung Amazon Marketplace“ weiterlesen

Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht

Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht

Bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung ist immer größte Sorgfalt gefordert, besonders vorsichtig muss man bei der Formulierung „ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht“ sein. Sinn und Zweck einer Unterlassungserklärung ist es, die Wiederholungsgefahr wegen einer Rechtsverletzung auszuräumen. Die Wiederholungsgefahr wird regelmäßig durch eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt. Meistens wird vom Gläubiger eine vorformulierte Erklärung mitgesendet, der Schuldner hat jedoch auch die Möglichkeit, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben zu können.

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Verstoß gegen Unterlassungserklärung – Bild auf Server

server

Wenn nach einer Abmahnung wegen einer Bildrechtsverletzung eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, ist unbedingt zu prüfen, ob das Bild tatsächlich dauerhaft gelöscht worden ist, insbesondere auch vom Server gelöscht wurde. Bislang stellte es ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung dar, wenn nach Abgabe einer Unterlassungserklärung das Bild weiterhin auf dem Server zum Abruf bereit steht. Das OLG Frankfurt hat nun entschieden, dass nicht jedes vergessene Foto auf dem Server, gleich einen Verstoß gegen eine Unterlassungsklage bedeutet. „Verstoß gegen Unterlassungserklärung – Bild auf Server“ weiterlesen

Abmahnung Summary AG durch Hübner Mayer Grohs wegen unerlaubter Verwendung von Fotos

Hübner Mayer Grohs

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Hübner Mayer Grohs vor.

In dieser zeigt die Kanzlei Hübner Mayer Grohs an, dass sie die Summary AG, gesetzlich vertreten wurde durch den Vorstandsvorsitzenden Stephan Sander, Fraunhofer Straße 2,225524 Itzehoe anwaltlich vertreten.

Die Kanzlei Hübner Mayer Grohs wirft unserer Mandantschaft vor, unerlaubt Fotos auf eBay verwendet zu haben. „Abmahnung Summary AG durch Hübner Mayer Grohs wegen unerlaubter Verwendung von Fotos“ weiterlesen

Keine Verhandlungen über die Abgabe von Unterlassungserklärungen

Justizia
Photo: Hoesmann

Wenn man eine Abmahnung erhält, weil man gegen das Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen hat, wird in der Regel die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Mit dieser Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr ausgeräumt.

Die Unterlassungserklärung ist das Versprechen, den Verstoß nicht erneut zu begehen und falls doch, verpflichtet man sich zur Zahlung einer Strafe. Nur mit Abgabe einer Unterlassungserklärung kann die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden.

Bei einer Abmahnung ist die Unterlassungserklärung das juristisch Entscheidende. Die Geldansprüche sind, juristisch gesehen, gar nicht so wichtig. Daher sollte auch in aller Regel keine Diskussion über das “Ob” einer Unterlassungserklärung geführt werden, insbesondere nicht die Zahlung von Schadensersatzansprüchen von der Unterlassungserklärung abhängig gemacht werden.

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Abmahnung Rechtsanwalt Näbig für Secura Consult Versicherungsmakler wegen Datenschutzverstoßes

NäbigUns liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt Näbig aus Berlin vor, in welcher Rechtsanwalt Näbig für die Firma Secura Consult Versicherungsmakler GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Hallwachs, bei unserem Mandanten einen angeblichen Datenschutzverstoß wegen einer fehlenden Datenschutzerklärung abmahnt.

Mit der Abmahnung wurden auch eine Vollmacht und eine vorformulierte Unterlassungserklärung mitgesendet.

Dieses Schreiben wurde unserem Mandanten, einem Versicherungsmakler, per Telefax zugesendet.

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Abmahnung durch eine Gesellschaft

AbmahnungGesellschaften, wie zum Beispiel eine GmbH oder auch Aktiengesellschaft, können zu keinem Zeitpunkt Urheber eines Werkes sein. Hintergrund dessen ist, dass das Urheberrecht selber auf einen schöpferischen Akt zurückgehen muss, der von einem Menschen geschaffen sein muss. Gesellschaften können aber, da es sich um juristische Personen handelt, diesen schöpferischen Akt gerade nicht erbringen, mithin auch nicht Urheber sein. „Abmahnung durch eine Gesellschaft“ weiterlesen