Keine Verhandlungen über die Abgabe von Unterlassungserklärungen

Justizia
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Wenn man eine Abmahnung erhält, weil man gegen das Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen hat, wird in der Regel die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Mit dieser Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr ausgeräumt.

Die Unterlassungserklärung ist das Versprechen, den Verstoß nicht erneut zu begehen und falls doch, verpflichtet man sich zur Zahlung einer Strafe. Nur mit Abgabe einer Unterlassungserklärung kann die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden.

Bei einer Abmahnung ist die Unterlassungserklärung das juristisch Entscheidende. Die Geldansprüche sind, juristisch gesehen, gar nicht so wichtig. Daher sollte auch in aller Regel keine Diskussion über das “Ob” einer Unterlassungserklärung geführt werden, insbesondere nicht die Zahlung von Schadensersatzansprüchen von der Unterlassungserklärung abhängig gemacht werden.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Üblicherweise wird mit der Abmahnung eine formulierte Unterlassungserklärung mitgesendet. Der Abgemahnte ist nicht dazu verpflichtet, diese vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, er kann auch eine eigene abgeben. In vielen Fällen ist es geboten, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch die Modifikation können mögliche Vertragsstrafen reduziert und Schadensersatzzahlungen reduziert werden.

Keine Verhandlungen über das “Ob” der Unterlassungserklärung

Viele Abgemahnte möchten erst dann eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn auch die möglichen Zahlungsansprüche geklärt sind. So habe ich als Rechtsanwalt schon Fälle gehabt, in denen sich Abgemahnte geweigert haben, die Unterlassungserklärung abzugeben, wenn zuvor nicht die Zahlungsansprüche geklärt sind. Dies ist eine schlechte, um nicht zu sagen halsbrecherische Verteidigungsstrategie.

Die Unterlassungserklärung ist das juristische Entscheidende. Diese Unterlassungserklärung ist getrennt von möglichen Schadensersatzzahlungen zu sehen. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, besteht ein erhebliches Risiko, dass es zu teuren Gerichtsverhandlungen kommen kann. Insbesondere im Wettbewerbsrecht sind die Streitwerte sehr schnell in einem hohen 5-stelligen Bereich, sodass schnell Prozesskosten von mehr 10.000 € drohen können, wenn man keine Unterlassungserklärung abgibt.

Abgabe der Unterlassungserklärung

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Im Zweifel sollte daher erst keine Diskussion mit der Gegenseite über das “Ob” einer Unterlassungserklärung geführt werden.

Denn solange keine Unterlassungserklärung abgegeben ist, kann sich der abmahnende Anwalt den Verstoß im Wege einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht bestätigen lassen. Das kann teuer werden!

Daher sollte, so mein Rat, unbedingt innerhalb der gesetzten Frist reagiert werden und durch einen fachkundigen Anwalt die Abmahnung geprüft werden. Kommt dieser zu dem Schluss, dass eine Unterlassungserklärung ratsam ist, sollte zumindest eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Mögliche Schadensersatzansprüche kann man dann später immer noch diskutieren.

Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung

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Bild: Hoesmann

Abmahnende Anwälte prüfen in der Regel, ob der Anspruch auch tatsächlich gegeben ist. Unberechtigte Abmahnungen sind, so auch unsere Erfahrung aus mehreren 1000 Abmahnverfahrenren, sehr selten. Daher ist in aller Regel an einem behaupteten Verstoß gegen das Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht auch etwas dran. Gleichwohl gibt es natürlich immer wieder Fälle, in denen eine Abmahnung tatsächlich zu Unrecht ausgesprochen worden ist. In diesem Fall raten wir unseren Mandanten dazu, keine Unterlassungserklärung abzugeben und gegebenenfalls sogar Gegenansprüche gegen den Abmahnenden geltend zu machen.

Keinen Erfolg haben Verteidigungen üblicherweise, wenn zuerst die Geldansprüche und dann die Unterlassungsansprüche geklärt werden sollen. Eine Verteidigung nach dem Muster, ich bin ja bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn von Ihnen die Schadensersatzforderungen reduziert werden, kann regelmäßig keinen Erfolg haben. Die Unterlassungserklärung ist das juristisch entscheidende! Erst danach können auch Geldansprüche geklärt werden.

Wir helfen Ihnen

Wir sind als Kanzlei auf das Urheberrecht und Medienrecht ausgerichtet. In einer Vielzahl von Verfahren konnten wir unseren Mandanten helfen, auch durch modifizierte Unterlassungserklärungen möglichen Schadensersatzzahlungen erheblich minimieren zu können. Gerne stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben.

Unterlassungserklärung

 

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