Bei Verletzungen von Urheberrechten wird regelmäßig ein Verletzerzuschlag erhoben. Der Zuschlag wird zum Beispiel gefordert, wenn der Name des Urhebers nicht genannt wird.
Der Europäische Gerichtshof EuGH hat entschieden, dass ein doppelter Lizenzschaden bei Urheberrechtsverletzungen (Verletzerzuschlag) europarechtskonform ist und nicht gegen EU-Richtlinie 2004/48/EG verstößt. (EuGH, Urteil vom 25.01.2017, C‑367/15, Stowarzyszenie „Oławska Telewizja Kablowa“ gegen Stowarzyszenie Filmowców Polskich „EuGH: Doppelter Lizenzschaden bei Urheberrechtsverletzung ist europarechtskonform“ weiterlesen

Die Private Media Group aus Dublin hat die Kanzlei CSR aus Karlsruhe beauftragt, in ihrem Namen urheberrechtliche Abmahnungen auszusprechen. In den Abmahnungen geht es um die unerlaubte Verwertung von Filmwerken im Internet.
Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei KSP verfolgt im Auftrag der Picture Alliance Urheberrechtsverletzungen.. Uns liegen mehrere Schreiben von KSP vor, in denen die KSP für die Picture Alliance Schadensersatz für Bildrechtsverletzungen verlangt.
Der Urheber eines Fotos ist immer der Fotograf – dies ist eine Tatsache, die im Fotorecht eine erhebliche Rolle spielen kann. Inesbesondere reagieren Fotografen zum Teil sehr alllegerisch, wenn ihre Bilder ohne ihre Zustimmung bearbeitet werden.
Bei Urheberrechtsverletzungen im Ausland stellt sich für deutsche Fotografen immer wieder die Frage, ob diese eigentlich auch in Deutschland vor Gericht gebracht werden können.