Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin vor.
Im Rahmen dieser Abmahnung zeigt die Kanzlei Pixel Law an, dass sie den Fotografen Uwe Steinbrich anwaltlich vertreten. Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, ein Foto des Fotografen unberechtigterweise zu verwenden. „Abmahnungen von Pixel Law“ weiterlesen
Wenn man eine Abmahnung erhält, weil man gegen das Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen hat, wird in der Regel die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Mit dieser Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr ausgeräumt.
Die Unterlassungserklärung ist das Versprechen, den Verstoß nicht erneut zu begehen und falls doch, verpflichtet man sich zur Zahlung einer Strafe. Nur mit Abgabe einer Unterlassungserklärung kann die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden.
Bei einer Abmahnung ist die Unterlassungserklärung das juristisch Entscheidende. Die Geldansprüche sind, juristisch gesehen, gar nicht so wichtig. Daher sollte auch in aller Regel keine Diskussion über das “Ob” einer Unterlassungserklärung geführt werden, insbesondere nicht die Zahlung von Schadensersatzansprüchen von der Unterlassungserklärung abhängig gemacht werden.
Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, Sie dürfen als Fotograf nicht einfach eine Person auf der Straße fotografieren und dieses Bild dann veröffentlichen. Doch wie sieht es mit den “Sachen”aus, gibt es ein Recht am Bild der eigenen Sache?
Darf ich eigentlich alles fotografieren, was ich von der Straße aus sehen kann?
Ist die Übernahme von kurzen Musikschnipseln von 2 Sekunden Längen bereits eine Urheberrechtsverletzung oder nicht? Mit dieser Frage musste sich bereits mehrere Gerichte beschäftigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt in einem Grundsatzurteil entschieden.
Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass die Inhaberin eines Telefonanschlusses nicht wegen der ihr vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung verurteilt werden kann. Die Argumentation stützt sich insbesondere darauf, dass sich die Beklagte in Räumlichkeiten ohne Internetzugang befand. „Weihnachtsfeier stoppt Verurteilung wegen Filesharing“ weiterlesen
Die Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel hat beschlossen, die Störerhaftung abzuschaffen.
Aufgrund der Störerhaftung konnten bislang Anschlussinhaber für Verletzungen gegen das Urheberrecht belangt werden, auch wenn sie diese gar nicht selber aktiv begangen haben.
Zahlreiche Anschlussinhaber mussten für Mitbewohner, Ehepartner und ihre Kinder Schadensersatz bezahlen, obwohl sie selber gar nicht gegen das Urheberrecht verstoßen haben.
Auf Amazon können Online-Händler, die ihre Produkte anbieten wollen, sich an bereits bestehende Produktfotos anhängen, die von Amazon zur Verfügung gestellt werden. Welche Bilder angezeigt werden, entscheidet ein Algorithmus von Amazon.
Der Händler hat keinen Einfluss auf die Auswahl der angezeigten Fotos. Somit bestimmt Amazon, welche Fotos in dem jeweiligen Angebot angezeigt werden und nicht der Online-Händler. „Amazon haftet für Produktfotos“ weiterlesen
Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung sollte man nicht leichtfertig aussprechen. Denn sollte sich diese später als ungerechtfertigt erweisen, muss der Abmahnende die Rechtsanwaltskosten des unberechtigt Abgemahnten tragen.
Das Landgericht München hat in einem Urteil vom 27. Juli 2015 (Az.: 7 O 20941/14) entschieden, dass eine Abmahnung wegen der Verwendung einer eingescannten Produktverpackung unberechtigt ausgesprochen worden war. Der Abmahner muss daher Schadensersatz an den Abgemahnten zahlen. „Scan nicht urheberrechtlich geschützt“ weiterlesen
Als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts garantiert das Recht am eigenen Bild jedem Menschen, selbst über die Veröffentlichung von Fotos zu entscheiden, auf denen er abgebildet ist. Daher dürfen Fotos in der Regel also nur dann veröffentlicht werden, wenn die abgebildete Person in die Veröffentlichung eingewilligt hat. „Erkennbarkeit auf Fotos – Das Recht am eigenen Bild“ weiterlesen
Viele Eltern werden es kennen, plötzlich landet eine Abmahnung im Briefkasten, weil über den Familienanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Die Kinder, in der Regel auch ordentlich über mögliche Verstöße im Internet belehrt, könnten den Verstoß begangen haben.
Eltern wollen ihre Kinder aber vor einer möglichen Verfolgung schützen und verweigern daher, auch im Hinblick auf das strafrechtliche Zeugnisverweigerungsrecht, die Aussage, welches ihrer Kinder den Verstoß begangen haben kann. Nunmehr stellt sich die Frage, ob die Eltern für ihre Kinder haften.
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