In einem aktuellen Gerichtsurteil hat das OLG Düsseldorf (Urt. v. 17.03.2016 – Az.: I-15 U 64/15) klargestellt, dass die Check-Mail beim Double Opt-In-Verfahren keine unzulässige Werbung darstellt, sondern grundsätzlich erlaubt ist.
Noch vor knapp vier Jahren hatte das OLG München (Urt. v. 27.09.2012 – Az.: 29 U 1682/12) das genaue Gegenteil entschieden: Die Bestätigungsmail sei ein Spam und somit verboten. Die Entscheidung wurde damals kontrovers diskutiert. „Zwei verschiedene OLG-Auffassungen: Bestätigungsmail beim Double-Opt-In-Verfahren nun doch kein Spam?“ weiterlesen

Vorsicht vor einer Anmeldung auf der Webseite grosshandel-produkte.de der Vendis GmbH. Wenn Sie sich auf dieser Seite anmelden, schließen sie ein zweijähriges Abo in Höhe von rund 239 € jährlich ab. Der Hinweis auf die Kosten wird von vielen Nutzern bei der Anmeldung übersehen
Für die Sendung „was“ (Wirtschaft Arbeit Soziales), dem Verbrauchermagazin des RBB hat Rechtsanwalt Hoesmann als Experte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Drohnen Stellung genommen.
Zur Zeit liegen uns viele Anfragen von Mandanten vor, welche sich versehentlich auf der Webseite avenue-shopping.de angemeldet haben. Die von der Dortmunder Firma B2B Web Consulting GmbH macht Werbung damit, dass Kunden auf dem B2B Marktplatz bis zu 80% beim Einkauf im Großhandel sparen können.
Der BGH hat entschieden, dass eine pauschale SCHUFA Drohung bei Mahnschreiben an Kunden unzulässig ist.