Zur Zeit liegen uns viele Anfragen von Mandanten vor, welche sich versehentlich auf der Webseite avenue-shopping.de angemeldet haben. Die von der Dortmunder Firma B2B Web Consulting GmbH macht Werbung damit, dass Kunden auf dem B2B Marktplatz bis zu 80% beim Einkauf im Großhandel sparen können.
Hintergrund B2B – avenue-shopping.de
Dies Firma B2B Web Consulting GmbH aus Dortmund bietet über ihre Webseite avenue-shopping.de Großhandelskontakte und bis zu 80 % reduzierte Produkte an. Um die Angebote einsehen zu können, muss man sich auf der Internetwebseite des Unternehmens registrieren. Im Rahmen der Anmeldung stimmt man den AGB der Firma zu. Auf der Webseite selbst befindet sich ein Hinweis, dass mit der Anmeldung automatisch eine zweijährige Mitgliedschaft abgeschlossen wird, welche 19,90 € im Monat und insgesamt 238,80 € im Jahr kostet. Insgesamt somit
Durch eine Klausel in den AGB soll zudem das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden.
Zeitnah nach der Anmeldung fordert die B2B Webconsulting die Zahlung der Mitgliedschaftssumme per Rechnung.
Kosten der B2B Rechnung
Das Angebot und die Rechnungen der Firma B2B Web Consulting GmbH und vergleichbarer B2B Unternehmen sind bereits mehrfach Teil juristischer Auseinandersetzungen gewesen. Die Webseite und der Anmeldeprozess auf avenue-shopping.de ist so gestaltet ist, dass dieser von vielen Internetnutzern als “Abzocke” empfunden wird. Ob es tatsächlich eine “Abzocke” ist, mag dahinstehen, nach meiner Ansicht als Rechtsanwalt stehen den Betreibern solcher Webseite zumindest keine Zahlungsansprüche zu.
Nach meiner Ansicht handelt es sich bei der Klausel überraschende Klausel im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB, infolgedessen diese Klausel nicht Vertragsbestandteil geworden ist.
Auch wird im Rahmen der Anmeldung nicht ausreichend auf die Entgeltlichkeit der Anmeldung und Mitgliedschaft hingewiesen. Da die Nutzer im Internet üblicherweise von einer kostenlosen Nutzung eines Marktplatzes ausgehen, ist die Entgeltlichkeit der Mitgliedschaft eine überraschende Klausel und somit nichtig.
Rechtslage ist umstritten
Es gibt auch Urteile, in welchen das Angebot als legal und gültig angesehen worden ist und infolgedessen Zahlungsansprüche bestehen. Nutzer, welche sich irrtümlich auf der Webseite avenue-shopping.de angemeldet haben, sollten daher Zahlungsaufforderungen der Firma B2B Web Consulting GmbH nicht ignorieren, da hier die Rechtslage trotz des einiger positiver Urteils nicht eindeutig ist. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an und Nutzer sollten aktiv gegen Forderungen der Firma B2B Web Consulting GmbH vorgehen, wenn diese der eigenen Meinung nach zu Unrecht erhoben worden sind.
Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil
Als Rechtsanwalt haben mein Team und ich bereits in hunderten von vergleichbaren Vefahren unsere Mandanten gegen die Forderung von B2B Web Consulting GmbH erfolgreich verteidigt; bis heute musste keiner unserer Mandanten etwas an B2B Web Consulting GmbH bezahlen.
Wir beraten Sie gerne, wenn sie eine entsprechende Zahlungsaufforderung der Firma B2B Web Consulting GmbH bekommen haben. Der Erstkontakt ist bei uns in dieser Angelegenheit kostenlos!