Für die Sendung „was“ (Wirtschaft Arbeit Soziales), dem Verbrauchermagazin des RBB hat Rechtsanwalt Hoesmann als Experte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Drohnen Stellung genommen.
Das Fliegen mit einer Drohne ist nicht nur ein Freizeitsport, sondern die Fluggeräte sind auch für viele Arbeitszwecke einsetzbar. Auch mit einer preiswerten Hobby´-Drohne ist es heute möglich, Luftaufnahmen in Kino-Qualität zu filmen.
Doch auch hier gelten Gesetze und gerade bei dem Thema Drohne und Recht gilt es viele Besonderheiten zu beachten. Rechtsanwalt Hoesmann hat hierzu in der Sendung Stellung genommen.
Die Sendung kann in der Mediathek des RBB und der ARD abgerufen werden:
http://www.rbb-online.de/was/archiv/20151007_2215.html
Bei Fragen zu der Thematik “Drohne und Recht” steht Rechtsanwalt Hoesmann Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung.