Zwei verschiedene OLG-Auffassungen: Bestätigungsmail beim Double-Opt-In-Verfahren nun doch kein Spam?

JustiziaIn einem aktuellen Gerichtsurteil hat das OLG Düsseldorf (Urt. v. 17.03.2016 – Az.: I-15 U 64/15) klargestellt, dass die Check-Mail beim Double Opt-In-Verfahren keine unzulässige Werbung darstellt, sondern grundsätzlich erlaubt ist.

Noch vor knapp vier Jahren hatte das OLG München (Urt. v. 27.09.2012 – Az.: 29 U 1682/12) das genaue Gegenteil entschieden: Die Bestätigungsmail sei ein Spam und somit verboten. Die Entscheidung wurde damals kontrovers diskutiert. „Zwei verschiedene OLG-Auffassungen: Bestätigungsmail beim Double-Opt-In-Verfahren nun doch kein Spam?“ weiterlesen

Neue Informationspflicht für Online-Dienste

icon_43Für Shophändler ändert sich zu Beginn des Jahres 2016 mal wieder etwas in rechtlicher Hinsicht. Am 9. Januar 2016 tritt nämlich die EU Verordnung über die online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VO Nr. 524/2013) in Kraft. Für online Händler bedeutet das, dass sie einen weiteren Link in ihr Impressum aufnehmen sollten, um den Informationspflichten zu genügen. „Neue Informationspflicht für Online-Dienste“ weiterlesen

Abmahnungen gegen Verbraucher haben anders auszusehen als Abmahnungen an Unternehmer


Der Gesetzgeber unterscheidet in seinen Gesetzen deutlich zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Verbraucher verstärkt geschützt werden.

Dieser Unterschied zwischen Verbrauchern und Unternehmen soll nach Meinung des OLG Köln auch bei dem notwendigen Inhalt einer Abmahnung berücksichtigt werden.

Die Abmahnung wurde ursprünglich als außergerichtliche Maßnahme zur Vermeidung von gerichtlichen Streitigkeiten entwickelt und wird insbesondere im geschäftlichen Verkehr verwendet.
Mit der Abmahnung soll dem Schuldner ein Weg gewiesen werden, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen. Im geschäftlichen Verkehr ist es bei einer Abmahnung ausreichend, dass die Abmahnung die Aufforderung zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung enthält.
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Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht gibt Verbrauchern das Recht, bestimmte Vertrag binnen zwei Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen zu können. Für einen Händler bedeutet dies immer ein Risiko, da sich dieser erst nach Ablauf der Frist sicher sein kann, dass das Geschäft ordentlich verbucht werden kann.

Dieses Widerrufsrecht gilt bei allen Verträgen, welche an der Haustür, bei Verkaufsveranstaltungen oder auch über das Internet zwischen einem Verbraucher und einem gewerblichen Händler geschlossenen werden. Geregelt ist es in § 312 ff BGB.

Doch dieses Widerrufsrecht gilt nicht unbeschränkt für den Verbraucher.

Im Rahmen einer kleinen Serie möchte Ihnen die Kanzlei Hoemann verschiedene Gründe vorstellen, bei denen das Widerrufsrecht für den Verbraucher ausgeschlossen ist.

Herstellung nach Kundenspezifikation – § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB

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