Vortrag zum Bilddiebstahl und Bildrecht auf der tPIC

Rechtsanwalt Tim Hoesmann Hoesmann hat im Rahmen der Berlin Photoweek 2019 auf der tPIC, der größten Konferenz für Profifotografen in Deutschland zwei viel beachtete Vorträge zum Fotorecht gehalten.

Bilddiebstahl

Foto: Grand Visions, Susanne Horn

Bilderklau ist etwas, worunter fast jeder Profifotograf leidet. Jedes geklaute Bild stellt einen faktischen Verlust dar. Im Rahmen seines Vortrags Rechtsanwalt Hoesmann aufgezeigt, wie Bilddiebstahl gefunden werden kann, die Täter identifiziert werden können und dieser Verstoß effektiv verfolgt werden kann.

Fotografen, gerade Profifotografen, welche vom Verkauf ihrer Bilder leben, sollten das Thema Bilder Diebstahl sehr ernst nehmen.

Im Rahmen seines Vortrages haben zahlreiche Fotografen auch aus ihren eigenen Erfahrung mit dem Bild Diebstahl berichtet und Rechtsanwalt Hoesmann konnte wertvolle Tipps geben, wie der Bilddiebstahl effektiver verfolgt werden kann.

Recht am eigenen Bild.

Foto: Grand Visions, Susanne Horn

Das Recht am eigenen Bild ist ein für Fotografen sehr wichtiges Recht. Jedoch herrscht, sogar unter Profifotografen, mitunter immer noch Unkenntnis darüber, wen ich eigentlich in welcher Situation Fotografieren darf.

Rechtsanwalt Hoesmann hat im Rahmen seines Vortrags auf der Konferenz in einfachen Worten erklärt, worauf Fotografen beim Fotografieren von Personen zu achten haben.

Schlagworte sind hier Erkennbarkeit, Einwilligung, Ausnahme und Korrektiv. So kommt es entscheidend darauf an, ob die Person erkennbar ist und in welchem Umfang sie in eine Publikation eingewilligt hat. Natürlich gibt es auch immer wieder Ausnahmen und selbstredend gibt es immer wieder Fälle, in denen trotz einer vielleicht erteilten Einwilligung die Publikation kritisch ist. Auch hierüber hatte Rechtsanwalt Hoesmann aufgeklärt und konnte mit zahlreichen fotorechtlichen Mythen aufräumen.

Weitere Hintergründe zu der Konferenz erfahren sich hier: https://tpic.de/

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