Wer ist Reichsbürger?

Der Begriff Reichsbürger wird gerne verwendet, um in politischen Diskussionen Gegner zu diffamieren. Gerade in der aktuellen Diskussion rund um die Corona Pandemie und den damit einhergehenden staatlichen Einschränkungen, werden Gegner dieser Einschränkungen sehr schnell in eine (rechte) Reichsbürger Ecke gestellt. Der Vorwurf ist sicherlich manchmal berechtigt, jedoch nicht immer.

Jemanden als Reichsbürger zu bezeichnen, kann unter Umständen sogar eine strafbare Beleidigung sein.

Es stellt sich die Frage, wer eigentlich Reichsbürger ist.

Wer ist Reichsbürger?

Der Verfassungsschutz hat eine klare Definition, wer als Reichsbürger anzusehen ist und wer nicht.

Der Verfassungsschutz definiert den Reichsbürger wie folgt:

Definition:
„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen – unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht – die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen.

Quelle: Verfassungsschutz

Argumente und Handlungen von Reichsbürger

Der Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen geht umfangreich auf Reichsbürger und deren Argumentation bzw. Handlungen ein. (ab Seite 152)

Nach Aussage des Verfassungsschutzberichtes suchen Reichsbürger und sog. Selbstverwalter regelmäßig die Auseinandersetzung mit der öffentlichen Verwaltung und versuchen, das Verwaltungshandeln der Bundesrepublik, deren Existenz sie negieren, zu behindern. Reichsbürger gründen häufig Fantasiestaaten und proklamieren ihre Selbstverwaltung. Häufig werden auch eigene Personalausweise und Führerscheine herausgegeben, mit welcher sie zum Ausdruck bringen wollen, dass sie die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen.

Im Rahmen ihrer Argumentation beziehen sie sich häufig auf den sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis (gelber Schein). Hintergrund dieser Argumentation ist, dass der Personalausweis tatsächlich nur Indiz für die Staatsbürgerschaft ist, jedoch kein Nachweis der Staatsbürgerschaft ist. Ein Umstand, die übrigens jeder Jurist im Rahmen seiner Ausbildung lernt und im Grunde nichts besonderes ist.

Sie beziehen sich bei ihrer Argumentation dabei auf alte Gesetze aus der Reichszeit bzw. auch vom Königreich Preußen. Die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als völkerrechtlich legitimierte Subjekt wird negiert. Dabei wird entweder auf die Abdankung des Kaisers Willem II von 1918 Bezug genommen oder alternativ wird auch auf das Ende des Zweiten Weltkrieges als Argument genommen. So habe nur die Wehrmacht, nicht aber das Deutsche Reich kapituliert.  Die Wiedervereinigung selber wird regelmäßig nicht anerkannt, da diese nicht, wie es das Grundgesetz vorsah, dem deutschen Volk nicht zur Abstimmung vorgelegt worden ist.

Ergänzend wird auch gerne auf völkerrechtliche Verträge und internationale Dokumente Bezug genommen. Die Argumentation klingt auf den ersten Blick häufig gar nicht unlogisch, schaut man jedoch genauer hin, erkennt man, dass Argumente aus dem Zusammenhang gerissen und zum Teil auch bewusst uminterpretiert werden.

Kernpunkt Argumentation Reichsbürger

Kernpunkte Argumentation von Reichsbürger ist regelmäßig, dass die Bundesrepublik Deutschland als solche nicht existiert. Erst wenn dieser Vorwurf öffentlichen Raum steht, kann auch von einer Reichsbürgerei gesprochen werden. In einer bloßen Kritik am Staat bzw. in einer auch vielleicht kritischen Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte und insbesondere der besonderen völkerrechtlichen Situation nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs selbst, ist noch nicht eine Negierung des Staates zu sehen und vor allem keine Reichsbürgerei.

Selbst Wolfgang Schäuble spricht offen davon, dass Deutschland nach dem 2. Weltkrieg kein souveräner Staat war – bedingt durch die besondere völkerrechtliche Situation ist dies ein historischer Fakt. Diese Aussage macht Hr. Schäuble aber nicht zu einem Reichsbürger.

Wie meist im Rahmen einer solchen Diskussion, ist auch immer auf das Gesamtbild abzustellen. Nur weil eine These vertreten wird, welche auch von Reichsbürger vertreten wird, heißt das noch lange nicht, dass die entsprechende Person auch ein Reichsbürger ist.

Insbesondere im Rahmen der politischen Auseinandersetzung ist wohl kaum von einer Reichsbürgerei auszugehen, wenn sich der Gegner selbst im Rahmen der politischen Prozesse aktiv an der politischen Arbeit beteiligt. Reichsbürger nehmen regelmäßig nicht an Wahlen teil, da sie ja die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ablehnen.

Strafbarkeit Reichsbürger Vorwurf

Wer öffentlich behauptet, dass jemand anders Reichsbürger sei, kann sich strafbar machen. Reichsbürger werden vom Verfassungsschutz beobachtet und die Behauptung, jemand sei Reichsbürger, ist geeignet, ihn in der öffentlichen Wahrnehmung verächtlich zu machen. Dies kann eine Straftat darstellen.

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