Kalkulierter Rechtsbruch – trotz einstweiliger Verfügung erneuter Abdruck eines Fotos


Das People Magazin Closer, welches vom Bauer-Verlag herausgegeben wird, hat mit dem Zweitabdruck eines Fotos von Günther Jauch eine Diskussion innerhalb der Medien und auch Juristen ausgelöst.

Hintergrund ist ein Foto, welches Günther Jauch gemeinsam mit Thomas Gottschalk und dem Außenminister Guido Westerwelle bei einem Essen in einem bekannten Berliner Restaurant zeigt. Dabei hat sich auf dem Foto die Gruppe keineswegs in eine Nische des Restaurants zurückgezogen, sondern hat sich bewusst in das “Schaufenster” eines der bekanntesten Restaurants in Berlin gesetzt.

Dagegen hatte sich Günther Jauch zur Wehr gesetzt und eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln erwirkt. Trotz dieser einstweiligen Verfügung druckte das Magazin das Bild jetzt erneut ab.

Das Magazin ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung des Bildes rechtmäßig ist und sieht in dem Verbotsabdruck des Fotos eine empfindliche Einschränkung ihrer Berichterstattung.

Der Rechtsanwalt von Günther Jauch sieht dagegen in der erneuten Veröffentlichung einen kalkulierten Rechtsbruch und will mit aller Härte dagegen vorgehen, um das Privatleben seiner Mandantschaft zu schützen.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
Günther Jauch ist dafür bekannt, dass er sein Privatleben konsequent abschottet, und er hat bereits mit zahlreichen Prozessen sein Recht auf Privatsphäre durchsetzen können.

Dieses Recht auf Privatsphäre gilt jedoch nicht unbeschränkt, sondern ist immer in Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Berichterstattung zu sehen.

Seit der Caroline von Monaco Rechtsprechung gelten für die Presse strengere Regeln, wann ein öffentliches Interesse besteht, jedoch bedeuten die Entscheidungen nicht, dass die Presse gar nicht mehr über das Privatleben berühmter Personen berichten darf.

Wenn wie hier vorliegend, zwei der bekanntesten deutschen Moderatoren und der Außenminister gemeinsam speisen, kann durchaus die Frage gestellt werden, welche Beziehung zwischen Medien und Politik bestehen und ein öffentliches Interesse nicht generell abgelehnt werden. Dabei kommt es auch auf den konkreten Artikel an, in welchem das Bild verwendet wurde. Die bloße Konstruktion eines öffentlichen Interesses ist nicht ausreichend, ein solches zu bejahen. Wenn jedoch tatsächlich der Artikel sich mit der Frage des Verhältnisses zwischen Politik und Medien beschäftigt, dürfte ein Abdruck des Fotos zulässig sein.

Es wird daher interessant sein zu beobachten, wie das Gericht diesen Fall beurteilen wird.
Bei Fragen zum Thema Persönlichkeitsrecht und auch Rechte der Fotografen an einer Berichterstattung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Im Endeffekt summieren sich die Unklarheiten dieses Gesetzes zu einer erstaunlichen Größe auf und es sei zumindest dahingestellt, warum das Urheberrecht an dieser Stelle durch einen nur bedingt brauchbaren Passus ergänzt werden soll, anstatt den bisherigen Schutz für Werke, respektive dem Recht der Datenbankhersteller, sinnvoll zu überarbeiten. Wer mit einem Gesetz mehr Fragen aufwirft, als Antworten gibt, hat definitiv etwas falsch gemacht.

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    Fotografen müssen das Persönlichkeitsrecht achten, jedoch gilt das Persönlichkeitsrecht nicht unbeschränkt.