Haftung Amazon Marketplace

Ein Amazon Marketplace Händler muss seine Angebote regelmäßig auf mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Markenrecht prüfen. Die bloße stichprobenartige Überprüfung seiner Angebote reicht nach Ansicht des Kammergerichts Berlin nicht aus. Insbesondere wenn Angebotstexte durch Dritte verändert werden können, wie dies bei Amazon der Fall ist, muss ein Händler regelmäßig seine Angebote auf mögliche Rechtsverletzungen überprüfen. Ein Amazon Händler haftet als Störer für Änderungen durch Dritte. „Haftung Amazon Marketplace“ weiterlesen

Kontosperrungen durch Amazon

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Viele Onlinehändler kommen ein Amazon nicht vorbei. So beliebt Amazon bei den Käufern ist, so unbeliebt ist Amazon teilweise bei den Verkäufern. Hintergrund dessen ist, dass Amazon den Verkäufern strengere Regeln auferlegt, wenn sie ihre Produkte auf der Plattform von Amazon verkaufen möchte. Bei Verstößen es Amazon rigoros und sperrt auch relativ schnell Verkäuferkonten. Doch nicht jede Kontosperrung durch Amazon ist gerechtfertigt. „Kontosperrungen durch Amazon“ weiterlesen

Amazon Händler haftet nicht für Handlungen eines Amazon Affiliate

Amazon Affiliate

Ein Händler auf Amazon haftet nicht für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, wenn diese von einem Amazon Affiliate begangen werden.

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass nach der Ausgestaltung des Amazon-Partnerprogramms unlautere Handlungen eines Amazon Affiliate nicht gemäß § 8 Abs. 2 UWG dem Händler zuzurechnen sind, auf dessen Amazon-Angebotsseite der Affiliate verlinkt. Der Händler auf Amazon hat keinen Einfluss auf den Amazon Affiliate. Zudem wird der Amazon Affiliate auch nicht im Geschäftsbereich des Händlers tätig, sondern in seinem eigenen.

Allein durch das Einstellen eines Produktes auf der Amazon Plattform kommt noch keine Haftung in Betracht, selbst in der Händler Kenntnis von dem Amazon Partnerprogramm hat.
(HansOLG, Urteil vom 20.08.2020, 15 U 137/19)

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Amazon haftet für Produktfotos

amazonAuf Amazon können Online-Händler, die ihre Produkte anbieten wollen, sich an bereits bestehende Produktfotos anhängen, die von Amazon zur Verfügung gestellt werden. Welche Bilder angezeigt werden, entscheidet ein Algorithmus von Amazon.

Der Händler hat keinen Einfluss auf die Auswahl der angezeigten Fotos. Somit bestimmt Amazon, welche Fotos in dem jeweiligen Angebot angezeigt werden und nicht der Online-Händler. „Amazon haftet für Produktfotos“ weiterlesen

Wettbewerbsverstoß durch Nennung des Markennamens in einer Artikelbeschreibung

Paragraph_3Die Nennung eines geschützten Markennamens in einer Artikelbeschreibung ist regelmäßig zulässig. Etwas anderes gilt jedoch, wenn diese Artikelbeschreibung auch von anderen genutzt werden darf. So ist es bei der Handelsplattform Amazon erlaubt, Artikelbeschreibungen von Dritten zu übernehmen. Fügt man jetzt nachträglich einen Markennamen in die Artikelbeschreibung ein, kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen.

Das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 11.05.2011, Az. 3-08 O 140/10) sah in der nachträglichen Veränderung durch Einfügung eines Markennamens die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers. Denn auch wenn die Übernahme der Artikelbeschreibung aufgrund der Nutzungsbedingungen von Amazon zulässig ist, berechtigte diese nicht dazu, die Artikelbeschreibung durch Einfügung eines Markennamens zu verändern. Insbesondere wenn die Abänderung nur deswegen erfolgte, um die Entscheidungsfreiheit der anderen Anbieter einzuschränken, liegt ein Verstoß gegen § 10 Nr. UWG vor. Dies stellt eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers dar. „Wettbewerbsverstoß durch Nennung des Markennamens in einer Artikelbeschreibung“ weiterlesen

Abmahnung wegen Bildnutzung auf Amazon erfolglos

Paragraph_3Abmahnungen wegen angeblicher Bildrechtsverletzungen auf amazon sind nicht immer berechtigt.

Hintergrund sind die Nutzungsregeln von amazon, nach denen Händler, welche Fotos auf amazon hochladen, stillschweigend den Nutzungsbedingungen von amazon zustimmen. Gemäß diesen Nutzungsbedingungen dürfen Dritte die Bilder dann selbst in ihrem eigenem Angebot auf amazon nutzen. Auch wenn diese Regelung rechtlich sehr zweifelhaft ist, liegt gleichwohl eine wirksame Rechteeinräumung vor und eine vor dem Landgericht Köln verhandelte Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung war erfolglos. (LG Köln, Urteil vom 13.02.2014 – 14 O 184/13) „Abmahnung wegen Bildnutzung auf Amazon erfolglos“ weiterlesen

Amazon Marketplace: Verwendung von Produktbildern anderer Händler ist rechtswidrig


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetkaufhauses amazon sind in einem wichtigen Punkt unwirksam.

Bilder von Mitbewerbern dürfen trotz einer Regelung in den AGB von amazon nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verwendet werden.
Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth war ein Rechtsstreit zweier Aquaristik-Händler, die beide Waren über amazon zum Verkauf anboten.
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