Publikation über Lottogewinner nur mit Zustimmung

Lottogewinn

Ein Lottogewinn führt zu Freude, weniger zur Freude führt, wenn plötzlich über diesen Lottogewinn öffentlich berichtet wird, insbesondere weil die Lotto Gesellschaft den Namen des Gewinners publiziert hat.

Wie das Landgericht Köln entschied, stellt die ungenehmigte Publikation des Nachnamens eines Lottogewinners einen Verstoß gegen dessen Persönlichkeitsrecht dar. (Landgericht Köln, 28 O 482/19)

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Berichterstattung über Kinder

ZeitungsartikelViele Eltern fühlen sich unwohl, wenn Informationen über ihre Kinder öffentlich publiziert werden. Immerhin besteht bei diesen öffentlichen Informationen die Gefahr, dass die Informationen in falsche Hände geraten können. Der Bundesgerichtshof sieht diese Gefahr und hat in einem Urteil entschieden, dass Informationen über Kindern nicht ohne Weiteres publiziert werden dürfen. „Berichterstattung über Kinder“ weiterlesen

8.350 EUR Schadensersatz für unerlaubte Fotonutzung

Paragraph_3Werden Fotografien unerlaubt im Internet verwendet, stellt sich immer die Frage, wie hoch der Schadenersatzanspruch des Fotografen gegen den Verletzer ist. Für eine Berechnung der möglichen Schadenersatzansprüche kommt darauf an, zu welchen Tarifen der Fotograf üblicherweise seine Fotos vermarktet. Handelt es sich um einen Berufsfotografen, dann findet die Liste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Liste) anwendung. „8.350 EUR Schadensersatz für unerlaubte Fotonutzung“ weiterlesen

Namensnennungsrecht auch bei unbeschränkten Nutzungsrechten beachten

fotorechtDas Namensnennungsrecht des Fotografen ist ein für Fotografen wichtiges Recht. Leider wird dieses Namensrecht in der Praxis häufig missachtet und Fotos ohne Nennung des Namens des Fotografen publiziert.

Eine Nennung ohne Namen ist im Grunde nur dann zulässig, wenn der Fotograf im Vorfeld auf sein Namensnennungsrecht verzichtet hat.

Das Namensnennungsrecht von Fotografen ist auch dann zu beachten, wenn man unbeschränkte Nutzungsrechte an den Fotografien erworben hat.

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Urheberrechtsverletzung durch Nutzung eines Pixelio Bildes

abmahnungDie Nutzung von Bildern der Plattform Pixeleo ist risikobehaftet. Immer wieder werden Internetnutzer abgemahnt, die ein vermeintlich kostenloses Bild von Pixelio nutzen und bei der Publikation des Bildes das Namensnennungsrecht des Fotografen nicht ausreichend beachtet haben. Das Kammergericht in Berlin hat jetzt hohen Schadensersatzforderungen eine Absage erteilt

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Pixelio-Urteil: Keine Namensnennung bei isoliertem Bild

icon_04Nach den Ausführungen des OLG Köln muss bei einem nur isoliert angezeigten Bild ohne Einbindung in eine Webseite nicht der Name des Fotografen genannt werden.

Das Namensnennungsrecht des Fotografen ist immer wieder mal Teil juristischer Auseinandersetzung. In einem vielfach diskutierten Urteil hatte das Landgericht Köln (LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, Az. 14 O 427/13) entschieden, dass auch bei einer Einzelansicht des Bildes und ohne das es in einen Webseite eingebunden ist, der Name des Fotografen zu stehen hat.

Dieses Urteil hat unter Fotografen und auch Juristen zu einer Diskussion geführt.

Wie Rechtsanwalt Plutte jetzt berichtet, hat das OLG Köln (Az. Az 6 U 25/14) dafür gesorgt, dass das Urteil aufgehoben wird. „Pixelio-Urteil: Keine Namensnennung bei isoliertem Bild“ weiterlesen

Jutta Jenning fordert Schadensersatz wegen Pixelio Fotonutzung

jenningDie Fotografin Jutta Jenning verschickt zurzeit Zahlungsaufforderungen wegen einer angeblichen unberechtigten Nutzung ihrer Bilder.

Im Rahmen ihrer Zahlungsaufforderung behauptet die Fotografin, dass die Bilder unberechtigterweise von der Plattform Pixelio genutzt werden würden. Ebenso behauptet die Fotografin Jenning in der uns vorliegenden Kommunikation, dass sie zu keinem Zeitpunkt kommerzielle Nutzungsrechte an der Fotografie freigegeben hätte.

Aufgrund unserer Erfahrung im Bildrecht haben wir den Wahrheitsgehalt der Aussage der Fotografin Jennimg bei Pixelio in einem Fall unseres Mandanten überprüfen lassen. Wir konnten ermitteln, dass zum Zeitpunkt des Herunterladens der Datei von Frau Jenning auch die kommerziellen Nutzungsrechte eingeräumt worden waren. Diese einmal gemachte Freigabe gilt fort und die Zahlungsaufforderung ist schon aus diesem Grund zumindest zweifelhaft. „Jutta Jenning fordert Schadensersatz wegen Pixelio Fotonutzung“ weiterlesen

Schadensersatz für unberechtigte Bildernutzung im Internet


Im Augenblick liegen uns zahlreiche Abmahnungen wegen der vermeintlichen Verletzung von Namensnennungsrechten vor. Hier geht es insbesondere um Bilder, welche auf der Plattform aboutapixel zum Kauf angeboten werden.
Bei den Abmahnungen eines Erfurter Rechtsanwaltes werden erhebliche Schadensersatzforderungen geltend gemacht, welche sicherlich in dieser Form vor Gericht nicht zu halten sind.

Es ist richtig, dass unter Umständen ein Schadensersatz zu zahlen ist, wenn unberechtigt Bildrechte verletzt werden.
Wie hoch allerdings der zu zahlenden Schadensersatz ist, ist umstritten.
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