Zurzeit liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Diesel – Schmitt – Ammer aus Trier vor. In dieser Abmahnung, welche im Namen von Herrn Gregory Neeb aus Zettingen ausgesprochen wird, wirft die Kanzlei Diesel unserer Mandantschaft vor, mit einem Verkauf über eBay gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben.
Testkauf
Unsere Mandantschaft verkauft über eBay Spielwaren und hat sich als privater Verkäufer aus eBay angemeldet. Die Rechtsanwälte Diesel – Schmitt – Ammer behaupten nun, dass es sich bei dem Angebot unserer Mandschaft um ein angeblich gewerbliches Angebot handeln würde. Im Rahmen eines Testkaufes, welches im Auftrag von Herrn Neeb durchgeführt worden ist, haben die Rechtsanwälte Diesel die Adresse unseres Mandanten herausgefunden.
Wettbewerbsverstoß
Die Rechtsanwälte Diesel – Schmitt – Ammer behaupten im Rahmen der Abmahnung für Gregor Neeb, dass unsere Mandantschaft einen Wettbewerbsvorteil erlangt hätten, da sie sich als privater Verkäufer angemeldet hat. Auch hätte es unsere Mandantschaft, so die Rechtsanwälte Diesel, unterlassen, über das Widerrufsrecht und ein ausreichendes Impressum zu informieren. Damit würden die Verbraucher angeblich getäuscht und Herr Neeb hätte einen Nachteil im Onlinehandel.
Abmahnung, Unterlassungserklärung und Schadensersatz
Von unserer Mandantschaft wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von über 1000 € als Kostenerstattung für die Tätigkeit der Rechtsanwälte Diesel gefordert,
Die Abmahnung der Rechtsanwälte Diesel, Schmidt, Ammer wurde unserer Mandantschaft per E-Mail zugesendet. Eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung war an der Abmahnung angehängt.
Empfehlung Rechtsanwalt Hoesmann
Ich kann nicht empfehlen, bei einer Abmahnung von Gregor Neeb, welche von der Kanzlei Diesel – Schmidt – Ammer ausgesprochen worden ist, ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den geforderten Betrag zu bezahlen.
So enthält die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in Verbindung mit der Abmahnung Formulierungen, welche die Rechte des Abgemahnten zu sehr einschränken.
Insbesondere eine geforderte Vertragsstrafe von 5100 € für jeden Fall des Verstoßes ist in dieser Form nicht zwingend notwendig. Hier kann, selbst wenn ein entsprechender Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) gegeben sein sollte, eine für den Mandanten bessere Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Auch ist in jedem Fall zu prüfen, ob überhaupt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gegeben ist.
Wir helfen Ihnen
Wenn Sie eine Abmahnung von Gregory Neeb der Rechtsanwälte Diesel, Schmidt, Ammer aus Trier bekommen haben, stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung. Als Rechtsanwaltskanzlei haben wir viel mit dem Wettbewerbsrecht und dem UWG zu tun und konnten unsere Mandanten in der Vergangenheit in hunderten von Verfahren bei Abmahnungen helfen.
Nehmen Sie gerne kurzfristig zu uns Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihren Anruf.