Abmahnung von IDO erhalten? Wir helfen!

Seit Jahren spricht der IDO Verband aus Leverkusen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen online Händler aus. Regelmäßig wirft der IDO Verband den Onlinehändler vor, dass sie im Rahmen ihrer Onlineshops gegen wettbewerbsrechtliche Regelungen verletzen würden. Der IDO Verband fordert mit seinen Schreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 195 € netto.

Abmahnung von IDO erhalten? Was tun?

Die Abmahnungen des IDO Verbandes sind ernst zu nehmen. Auch wenn es mittlerweile Urteile gibt, die die Abmahnungen des IDO als rechtsmissbräuchlich ansehen, heißt es nicht, dass man sich entspannt zurücklegen kann. Bei den uns vorliegenden IDO Abmahnungen liegen die behaupteten Rechtsverletzungen regelmäßig vor. Daher muss genau geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem, wie man auf die Abmahnung reagiert.

Ignorieren Sie die nicht eine Abmahnung des IDO Verband!

Unterlassungserklärung an IDO Ja oder Nein?

Der IDO Verband fordert in sein Abmahnungen regelmäßig eine Unterlassungserklärung und eine Kostenpauschale in Höhe von 195 € netto. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung wird gleich mitgesendet.

Dies klingt auf den ersten Blick nicht wirklich böse, auch die Kosten scheinen nicht unangemessen hoch zu sein. Wichtig ist aber, dass eine Unterlassungserklärung keinesfalls unterschätzt werden darf. Wird vor der Abgabe der Unterlassungserklärung an den IDO der abgemahnte Rechtsverstoß nicht beseitigt, und zwar auf allen Plattformen, welche vom Händler bedient werden, droht eine Vertragsstrafe. Eine Vertragsstrafe beträgt regelmäßig mindestens 2000 €, kann aber je nach Umfang der Verstöße auch mehr als 5000 € betragen.

Vor der Unterzeichnung eine Unterlassungserklärung ist unbedingt zu prüfen, ob die Rechtsverletzungen tatsächlich beseitigt worden sind. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung des IDO leichtfertig ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden.

Hintergrund Abmahnung IDO

Es handelt sich bei dem IDO um den Interessenverband für das Recht und Finanzconsulting deutscher Onlineunternehmen e.V. Der IDO Verband mit seinem Sitz in Leverkusen ist ein rechtsfähiger Verband, welcher als Interesse die Förderung gewerblicher und selbständige beruflicher Interessen hat. Diese Verbände haben eine eigenständige Klagebefugnis nach dem Wettbewerbsrecht.

Der Verband schreibt in seinen Abmahnung selber, dass er 2600 unmittelbare Mitglieder hat. Ebenso wird eine sehr umfangreiche Liste von Urteilen eingeführt, welche die Aktivlegitimation des Verbandes bestätigen sollen. Interessant bei dieser Liste ist, dass die Urteile nur bis zum Jahr 2018 gehen.

Rechtsmissbräuchlichkeit Abmahnung IDO

Ob dem IDO Verband tatsächlich die Klage- und Abmahnbefugnbis, wird von verschiedenen Gerichten unterschiedlich gesehen. Auch wenn zahlreiche Urteile in der Vergangenheit Klagebefugnis bejaht haben, gibt es aber auch Gerichte, welche die Klagebefugnis verneinen.

Das Landgericht Bonn hat bereits im Jahre 2017 dem IDO Verband die Klagebefugnis abgesprochen. Hintergrund dessen war, dass der Verband nicht nachweisen konnte, eine ausreichende Anzahl von Händlern zu vertreten, um als Interessenverband zu gelten. LG Bonn, 15.05.2018 – 11 O 49/17

Auch das Oberlandesgericht Rostock Rostock hat die Aktivlegitimation des Video verneint. (OLG Rostock, 31.08.2020 – 2 U 5/19)

Es kommt nach Ansicht des Oberlandesgericht Rostock darauf an, dass der Verband konkret darlegt, welche Mitglieder er hat und welche Größe, Marktbedeutung und wirtschaftliches Gewicht die benannten Mitglieder haben. Dabei kommt es insbesondere auch darauf an, dass diese Mitglieder im demselben Marktsegment tätig sind, wie der abgemahnte Händler.

Gelingt dies nicht, ist die Abmahnung als rechtsmissbräuchlich zu verwerfen.

Dieser Ansicht ist im Übrigen auch das OLG Celle. (OLG Celle, Urteil vom 26.03.2020 Az. 13 U 73 / 19)

Abmahnung IDO Verband erhalten? Wir helfen!

Die Urteil aus Bonn, Rostock und Celle gegen den IDO Verband zeigen, dass nicht jede Abmahnung stillschweigend akzeptiert werden muss. Vielmehr kommt es auf die Umstände der Einzelfalls an.

Wichtig ist, die Abmahnung unbedingt ernst nehmen und den eigenen Onlineshop kritisch wegen der behaupteten Rechtsverletzungen zu prüfen.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung des IDO Verband erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne als Rechtsanwalt zu Ihrer Verfügung.

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