Die Firma Euro-Cities AG aus Berlin veröffentlicht auf ihrer Webseite stadtplandienst.de Karten verschiedenere deutscher Städte. Euro-Cities ist bekannt für zahlreiche Abmahnungen wegen der Verletzung möglicher Urheberrechte an ihren Karten, wenn diese ohne Zustimmung von Euro-Cities im Internet genutzt werden.
Die Karten der Euro-Cities AG sind als urheberrechtliche Werke in der Regel geschützt und dürfen nur mit Zustimmung von Euro-Cities verwendet werden. Wird eine Karte im Internet ohne Berechtigung publiziert, droht eine Abmahnung, welche zurzeit von Wiedorfer Rechtsanwälte aus München ausgesprochen werden.
In den Abmahnungen von Wiedorfer Rechtsanwälte für die Euro-Cities AG wird eine umfangreiche Unterlassungserklärung wegen der Verletzung von Urheberrechten an dem Kartenausschnitt gefordert und im Wege der Lizenzanalogie ein hoher Schadensersatz verlangt. Zudem sollen auch Dokumentationskosten für den Verstoß sowie Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von 10.000 € gezahlt werden.
Aus unserer anwaltlichen Sicht ist der urheberrechtliche Vorwurf in aller Regel wohl nicht ganz unbegründet und die Abmahnung von Wiedorfer Rechtsanwälte für die Euro-Cities AG sollte daher keinesfalls ingnoriert werden. „Abmahnung der Euro Cities AG durch Wiedorfer Rechtsanwälte“ weiterlesen

Zur Zeit wird in den Medien und auch unter Juristen viel über die Nutzungsbedingungen von WhatsApp diskutiert. Immer wieder wird dabei auch behauptet, dass WhatsApp mit privaten Bildern seiner Nutzer Werbung machen dürfte.
Immer wieder beobachten wir als Rechtsanwälte für Urheberrecht, dass im Rahmen von Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung im Rahmen der Schadenersatzberechnung bei Berufs-Fotografen auch eine Umsatzsteuer mit berechnet wird. Dies ist nicht zulässig!
Rechtsanwalt Hoesmann durfte als Rechtsexperte für den Fernsehsender RTL Stellung zu einem Urteil über die Löschung von Bildern beim Ex-Partner geben.
Nacktfotos, welche nach der Trennung beim Ex-Partner verbleiben, verursachen ein komisches Gefühl.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe muss Ryanair in Zukunft den Zugang zu seinen Flugdaten erlauben. Das hat der BGH am 30. April 2014 in einer Sache zwischen dem Billigflieger und einem online Reisevermittler entschieden (Urt. v. 30.04.2014, Az. I ZR 224/12).
Rechtsanwalt und Medienanwalt Hoesmann ist von dem Radiosender StarFM zum Thema des Plagiats von Musikstücken interviewt worden.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 13.05.2014 (Az. C-131/12) könnte das Internet verändern und kam für viele Experten überraschend. Der EuGH hat entschieden, dass jeder von Google verlangen kann, dass bei Suchen im Zusammenhang mit seinem Namen bestimmte Webseiten mehr nicht angezeigt werden dürfen.
High Heels sind schicke Schuhe. High Heels können jedoch auch eine unzumutbare Belästigung darstellen.
Der in die Kritik geratene deutsche Automobilclub ADAC hat beschlossen, dass die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten während der Hauptversammlung keinen Film und Tonaufnahmen machen dürfen. Von den Chefredakteuren der beiden Sender Thomas Baumann und Peter Frey wird das Filmverbot „als höchst bedauerlich“ bezeichnet.