Die Kanzlei Fareds aus Hamburg verschickt zur Zeit zahlreiche Mahnbescheide wegen einer angeblich unerlaubten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Mit dem Mahnbescheid fordert die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Summe von 1984,60 €. Nehmen Sie diesen Mahnbescheid von Fareds unbedingt ernst und reagieren Sie richtig!
Hintergrund des Mahnbescheid von Frades
Hintergrund dieses Mahnbescheides sind nach unseren Recherchen in der Regel Abmahnungen, welche durch die Kanzlei Fareds ausgesprochen worden sind. Dabei ging es in der Regel um Filme, welche unerlaubt in Tauschbörsen angeboten worden sein sollen. Als Rechteinhaber treten unter anderem die Firma Don Jon Nevada LLC und Dallas Buyers Club LCC auf. „Mahnbescheid der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft“ weiterlesen

Rechtsanwalt Hoesmann hat der Südwestpresse in Stuttgart als Rechtsexperte für ein Interview Rede und Antwort über Großhandelsplattformen gestanden und Tipps zum Umgang mit diesen Plattformen gegeben.
Jörg Hofmann aus Quickborn lässt zur Zeit durch Rechtsanwältin Scharfenberg von der Kanzlei Schharfenberg Hämmerling Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf eBay verschicken. In diesen Abmahnungen fordert Rechtsanwältin Scharfenberg die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von über 5.000 €.
Rechtsanwalt Hoesmann hat im Sat1 Frühstücksfernsehen als Experte zu der Fragen Stellung genommen, ob der Verkäufer haftet, wenn er eine eBay Auktion abbricht, weil er den angebotenen Gegenstand anderweitig teurer verkaufen konnte.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass bei einem Abbruch der Auktion der Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. In dem zugrunde liegenden Fall hat der Verkäufer einen Gebrauchtwagen bei eBay zum Kauf an und setzte ein Mindestgebot von 1 € fest. Der Bieter bot kurz nach dem Beginn der eBay-Auktion 1 € für den Pkw. Einige Stunden später brach der Verkäufer die eBay-Auktion ab, weil er außerhalb der Auktion das Auto verkauft habe.
Die Nennung eines geschützten Markennamens in einer Artikelbeschreibung ist regelmäßig zulässig. Etwas anderes gilt jedoch, wenn diese Artikelbeschreibung auch von anderen genutzt werden darf. So ist es bei der Handelsplattform Amazon erlaubt, Artikelbeschreibungen von Dritten zu übernehmen. Fügt man jetzt nachträglich einen Markennamen in die Artikelbeschreibung ein, kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Ab November gelten für Inkasso Unternehmen neue, strengere Regeln. Durch das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken sind bestehen neue Informationspflichten für Inkasso Unternehmen und Rechtsanwälte, welche mit dem Einzug von Forderungen betraut sind.