Mahnbescheid der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft

widerspruchDie Kanzlei Fareds aus Hamburg verschickt zur Zeit zahlreiche Mahnbescheide wegen einer angeblich unerlaubten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Mit dem Mahnbescheid fordert die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Summe von 1984,60 €. Nehmen Sie diesen Mahnbescheid von Fareds unbedingt ernst und reagieren Sie richtig!

Hintergrund des Mahnbescheid von Frades

Hintergrund dieses Mahnbescheides sind nach unseren Recherchen in der Regel Abmahnungen, welche durch die Kanzlei Fareds ausgesprochen worden sind. Dabei ging es in der Regel um Filme, welche unerlaubt in Tauschbörsen angeboten worden sein sollen. Als Rechteinhaber treten unter anderem die Firma Don Jon Nevada LLC und Dallas Buyers Club LCC auf. „Mahnbescheid der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft“ weiterlesen

Interview und Tipps zur Anmeldung auf Großhandelsplattformen – das ist reine Abzocke

MicroRechtsanwalt Hoesmann hat der Südwestpresse in Stuttgart als Rechtsexperte für ein Interview Rede und Antwort über Großhandelsplattformen gestanden und Tipps zum Umgang mit diesen Plattformen gegeben.


Großhandelsplattformen sollen eigentlich Unternehmen mit günstigen Waren versorgen. Einige Plattformen machen auch Werbung auf facebook und zum Teil melden sich viele Privatleute irrtümlich auf diesen Plattformen an.

Über einem besonders dreisten Fall berichtet jetzt die Südwestpresse in Stuttgart. Hier hat sich eine Kindergärtnerin, angelockt durch eine Facebook Werbung, bei einer Großhandelsplattform angemeldet. Jetzt fordert die Firma 240 € Mitgliedsbeitrag pro Jahr und eine Anmeldegebühr von 79 €. Die Verbraucherzentrale Stuttgart sieht in dem System der Firma eine reine Abzocke. Auch die Verbraucherzentrale in Sachsen sieht das Angebot von B2B Technologie Chemnitz GmbH kritisch und will rechtlich gegen das Unternehmen vorgehen.

Im Rahmen der Berichtserstattung hat Rechtsanwalt als Experte Tipps für die Betroffenen gegeben. Wichtig ist, so Rechtsanwalt, dass man die Forderung der Großhandelsplattform nicht ignoriert. „Interview und Tipps zur Anmeldung auf Großhandelsplattformen – das ist reine Abzocke“ weiterlesen

Kanzlei Hoesmann obsiegt im Filesharing Prozess gegen Baumgarten Brandt

icon_32In einem von der Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung, wurde die Klage von der Kanzlei Baumgarten Brandt abgewiesen. Dem Kläger gelang es nicht darzulegen, dass sie tatsächlich Inhaber der Rechte sind.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 06.11.2014, Geschäftsnummer 218 C 221/14, über die Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz aufgrund eines behaupteten Urheberrechtsverstoßes entschieden. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Aktivlegitimation der Klägerin; dies insbesondere in Verbindung mit einem Copyright-Vermerk. Nach Auffassung des Amtsgerichtes erfolgt die übliche Darstellung des Rechteinhabers in der Weise, dass zuerst das Copyright-Zeichen gesetzt wird und dahinter folgt dann der Name des Rechteinhabers. In dem vorliegenden Fall konnte nicht schlechthin ausgeschlossen werden, dass auf dem Cover ein anderer Rechteinhaber zu erkennen ist, sodass die Rechteinhaberschaft nicht dargelegt werden konnte. Daran mochte auch eine eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers nichts ändern, denn es handelt sich nicht um einen im Zivilprozess erforderlichen Strengbeweis, sondern lediglich um einen schlichten Sachvortrag. Infolgedessen wurde die Klage mangels Aktivlegitimation abgewiesen. „Kanzlei Hoesmann obsiegt im Filesharing Prozess gegen Baumgarten Brandt“ weiterlesen

Abmahnung von Jörg Hofmann durch Scharfenberg Hämmerling

abmahnungJörg Hofmann aus Quickborn lässt zur Zeit durch Rechtsanwältin Scharfenberg von der Kanzlei Schharfenberg Hämmerling Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auf eBay verschicken.  In diesen Abmahnungen fordert Rechtsanwältin Scharfenberg die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von über 5.000 €.

In der unserer Medienrechts-Kanzlei vorliegenden Abmahnung von Jörg Hofmann geht es um eine mögliche Bildrechtsverletzung auf eBay. Mit der Abmahnung fordert Rechtsanwältin Scharfenberg die umgehende Löschung des Bildmaterials, eine Auskunft über die Nutzung und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Zudem verlangt Frau Rechtsanwältin Scharfenberg 1395 € pro Bild, was bei drei verwendeten Bildern einen Ersatzanspruch in Höhe von 5580 € ergeben soll. Zudem soll auch knapp 1000 € an Rechtsanwaltskosten und Ermittlungskosten gezahlt werden. „Abmahnung von Jörg Hofmann durch Scharfenberg Hämmerling“ weiterlesen

Interview von Rechtsanwalt Hoesmann zum Abbruch von eBay Aktionen

sat1_th_klRechtsanwalt Hoesmann hat im Sat1 Frühstücksfernsehen als Experte zu der Fragen Stellung genommen, ob der Verkäufer haftet, wenn er eine eBay Auktion abbricht, weil er den angebotenen Gegenstand anderweitig teurer verkaufen konnte.

Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Dieser hat entschieden, dass bei einem Abbruch der Auktion der Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. „Interview von Rechtsanwalt Hoesmann zum Abbruch von eBay Aktionen“ weiterlesen

Haftung bei Abbruch von eBay Auktionen

ebay-bilderklauDer Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass bei einem Abbruch der Auktion der Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. In dem zugrunde liegenden Fall hat der Verkäufer einen Gebrauchtwagen bei eBay zum Kauf an und setzte ein Mindestgebot von 1 € fest. Der Bieter bot kurz nach dem Beginn der eBay-Auktion 1 € für den Pkw. Einige Stunden später brach der Verkäufer die eBay-Auktion ab, weil er außerhalb der Auktion das Auto verkauft habe.

Der Bieter begehrte danach Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags und fordert einen Schadensersatz in Höhe von 5.249 €, da das Auto einen Wert von 5250 € habe. „Haftung bei Abbruch von eBay Auktionen“ weiterlesen

Wettbewerbsverstoß durch Nennung des Markennamens in einer Artikelbeschreibung

Paragraph_3Die Nennung eines geschützten Markennamens in einer Artikelbeschreibung ist regelmäßig zulässig. Etwas anderes gilt jedoch, wenn diese Artikelbeschreibung auch von anderen genutzt werden darf. So ist es bei der Handelsplattform Amazon erlaubt, Artikelbeschreibungen von Dritten zu übernehmen. Fügt man jetzt nachträglich einen Markennamen in die Artikelbeschreibung ein, kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen.

Das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 11.05.2011, Az. 3-08 O 140/10) sah in der nachträglichen Veränderung durch Einfügung eines Markennamens die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers. Denn auch wenn die Übernahme der Artikelbeschreibung aufgrund der Nutzungsbedingungen von Amazon zulässig ist, berechtigte diese nicht dazu, die Artikelbeschreibung durch Einfügung eines Markennamens zu verändern. Insbesondere wenn die Abänderung nur deswegen erfolgte, um die Entscheidungsfreiheit der anderen Anbieter einzuschränken, liegt ein Verstoß gegen § 10 Nr. UWG vor. Dies stellt eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers dar. „Wettbewerbsverstoß durch Nennung des Markennamens in einer Artikelbeschreibung“ weiterlesen

Strengere Regeln für Inkasso Unternehmen

InkassoAb November gelten für Inkasso Unternehmen neue, strengere Regeln. Durch das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken sind bestehen neue Informationspflichten für Inkasso Unternehmen und Rechtsanwälte, welche mit dem Einzug von Forderungen betraut sind.

Jetzt müssen Inkasso Unternehmen bereits in der ersten Mahnung gegenüber Privatunternehmen unter anderem folgende Informationen klar und verständlich übermitteln:

  • Name oder Firma ihres Auftraggebers
  • den Grund für die Forderung, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstandes und auch des Datums des Vertragsschlusses
  • konkrete Angaben zu geltend gemachten Zinsen und deren Höhe
  • Angaben zur Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten, insbesondere zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund

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Inkasso Drohung mit „Schufa Eintrag“ kann Verbraucher in die Irre führen

icon_32Nicht jede Drohung von einem Inkasso-Unternehmen ist eine zulässige Drohung.
Obwohl eine Verbraucherin Zahlungsaufforderungen eines Inkassodienstes (Trompi Payment GmbH) bestritten hat, wurde ihr in einem „Letzten Mahnschreiben“ eine Meldung ihrer Daten an die SCHUFA in Aussicht gestellt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dieses Mahnschreiben beanstandet und das Landesgericht Darmstadt hat der Klage des vzbv stattgegeben. ( LG Darmstadt, Urteil vom 16.10.2014, 27 O 133/14)

Das Landgericht bewertet die Formulierungen der Trompi Payment GmbH:

„Weil Sie auch keine rechtlich erheblichen Einwendungen gegen diese Forderung geltend gemacht haben, ist der Anspruch einredefrei und fällig… Hinzu kommt, dass unbestrittene und fällige Forderungen an die SCHUFA gemeldet werden können.“

als irreführend, denn für juristische Laien könnte der Eindruck entstehen, dass vorher gestellten Einwände gegen die Zahlungsaufforderungen nicht erheblich wären und somit die Meldung an die Schufa gerechtfertigt sei.

Nach Bundesdatenschutzgesetz  ist bei bestrittener Forderung die Weitergabe der Daten nicht zulässig. (dazu: OLG Celle, 13 U64/13, Urteil vom 19.12.2013) „Inkasso Drohung mit „Schufa Eintrag“ kann Verbraucher in die Irre führen“ weiterlesen

Interview von Rechtsanwalt Hoesmann in der Zeit

Zeit

Der Bahnstreik ist zurzeit das mediale Thema. Viele Zeitungen haben dieses Thema als Titelstory aufgenommen. Dabei wird nicht nur den Streik als solches, sondern auch über die Beteiligten und auch die Betroffenen berichtet.

Besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht der Gewerkschaftsführer der GPL Klaus Weselsky. Der Focus hat in seiner online Ausgabe über die privaten Wohnverhältnisse des Gewerkschaftsbosses berichtet und dabei auch Fotos seines Privathauses publiziert.

Für den Onlineauftritt der renommierten Wochenzeitung „Die Zeit“ hat Rechtsanwalt Hoesmann als Experte für Medienrecht zu der Frage Stellung genommen, ob eine solche Berichterstattung nicht gegen das Presserecht verstößt.

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