Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?

MicroIn einem ausführlichen Interview mit dem ORF hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den Nutzungsbedingen von WhatsApp Stellung genommen. Hintergrund waren Medienberichte, in denen es hieß, dass Nutzer sämtliche Rechte an ihren Fotos verlieren, wenn sie ihre privaten Bilder über den Smartphone-Mitteilungsdienst WhatsApp verschicken würden.

Diese Nutzungsbedingungen wurden in vielen Medien falsch zitiert, denn es ist zwischen den Statusmeldungen und den privaten Nachrichten zu unterscheiden. Private Nachrichten bleiben auch bei WhatsApp privat und dürfen nicht durch WhatsApp verwendet werden. „Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?“ weiterlesen

Privatpersonen können sich gegen die Zusendung von Werbemails wehren

icon_19Unaufgeforderte Werbe-E-Mails verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn diese ohne vorherige Zustimmung zugesendet werden. Dies entschied das Amtsgericht Stuttgart mit einem Urteil von 25. April 2014 (Az. 10 C 225/14).

Die empfangende Privatperson hat einen Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Werbe-E-Mails. Zur Begründung führen die Stuttgarter Richter aus, dass die ohne vorherige Aufforderung getätigte Zusendung von E-Mails zu geschäftlichen Zwecken regelmäßig einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Derartige Kontaktaufnahmen beeinträchtigen nämlich regelmäßig die Lebensführung des Betroffenen. Der Betroffene muss sich mit den Mitteilungen auseinandersetzen. Er muss sie sichten und aussortieren und somit entsteht damit ein zusätzlicher Arbeitsaufwand für den Betroffenen.

Zu diesen unaufgeforderten Werbemails zählten die Richter auch elektronische Werbung in Form einer automatisierten Eingangsbestätigung (Autoreply), sprich es liegt auch dann eine unaufgeforderte Werbung vor, wenn sich die Privatperson zuerst an das Unternehmen gewandt hat und dieses nur eine automatische Antwort versendet. „Privatpersonen können sich gegen die Zusendung von Werbemails wehren“ weiterlesen

Google Formular für die Löschung von Suchergebnissen

icon_40Google wurde vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, seine Ergebnislisten im Falle von Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht anzupassen und Links auf bestimmte Seiten zu löschen.

Um diesem Urteil zu entsprechen, hat Google nunmehr ein Webformular für die Löschung zur Verfügung gestellt, welches Sie über diesen Link abrufen können

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Haftung für Fotos einer Werbeagentur

icon_44Viele Unternehmen lassen sich durch eine Werbeagentur ihren Internet- und Facebook-Auftritt erstellen und gehen davon aus, damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Ein Trugschluss, denn im Ergebnis ist immer derjenige rechtlich verantwortlich, in dessen Namen der Internetauftritt oder auch Facebook-Auftritt betrieben wird.

Der bloße Verweis auf eine beauftragte Werbeagentur reicht also im Falle einer urheberrechtlichen Verletzung keinesfalls aus. Vielmehr ist der Auftraggeber und Betreiber einer Webseite zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet.
Dieses hat in einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren das Landgericht Hamburg (Beschluss von 23.04.2014, Az. 310 O 165/14) noch einmal deutlich in seiner Entscheidung betont.

In seiner Entscheidung für das Landgericht zur Begründung aus: „Haftung für Fotos einer Werbeagentur“ weiterlesen

Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Veröffentlichung von Fotos einer im Bikini bekleideten Frau

kameraIn der Printausgabe der BILD wurde 2012 von einem Raubüberfall auf einen bekannten Profifußballer am Ballermann im Mallorca berichtet.

Zur visuellen Verdeutlichung dieses Vorfalls wurde in der Zeitung eine Fotografie des Fußballers am Strand gezeigt. Im Hintergrund dieses Fotos ist im rechten Bildrand eine Frau zu sehen, die auf einer Strandliege liegt und mit einem lilafarbenen Bikini bekleidet ist.

Die Frau in dem lilafarbenen Bikini sah darin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und beantragte daher, die Verleger der Bildzeitung zu verurteilen, eine erneute Veröffentlichung des Bildes zu unterlassen und ihr eine angemessene Entschädigung zu bezahlen.

Vor dem Oberlandegericht Karlsruhe (Urteil vom 14.05.2014 – 6 U 55/13) bekam die Klägerin zum Teil recht, die weitere Veröffentlichung des Bildes ist zu unterlassen. Einen Anspruch auf Entschädigung steht der Klägerin jedoch nach Ansicht der Karlsruher Robenträger nicht zu. „Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Veröffentlichung von Fotos einer im Bikini bekleideten Frau“ weiterlesen

WhatsApp Nutzungsbedingungen verlieren vor Gericht

Paragraph_3In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil wurde der Messenger-Dienst WhatsApp verurteilt, in Deutschland nicht mehr die englischsprachige Vertragsbedingungen zu verwenden und ebenso ein verbessertes Impressum zu nutzen. Das hat das Landgericht Berlin nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. (LG Berlin, Urteil vom vom 09.05.2014 – 15 O 44/13)

Der vzbv störte sich insbesondere an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp, welche nur in englischer Sprache zur Verfügung stehen. Die Berliner Richter folgten der Argumentation des vzbv, englische AGB seien Verbrauchern in Deutschland nicht zumutbar, da nicht zu erwarten sei, dass alle die Vertragsbedingungen ohne Weiteres verstehen.

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Interview für den ORF

orfRechtsanwalt Hoesmann hat heute dem ORF, dem österreichischen Rundfunk ein Interview zu den Nutzungsbedingungen von WhatsApp gegeben.

In dem Interview ging es vor allem um die Frage, was WhatsApp mit den Inhalten seiner Nutzer machen darf. Rechtsanwalt Hoesmann betonte in dem Interview für den Rundfunk, dass es einen Unterschied zwischen den privaten Nachrichten der Nutzer und den öffentlichen Statusmeldungen gibt.

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Abmahnung der Euro Cities AG durch Wiedorfer Rechtsanwälte

icon_45Die Firma Euro-Cities AG aus Berlin veröffentlicht auf ihrer Webseite stadtplandienst.de Karten verschiedenere deutscher Städte. Euro-Cities ist bekannt für zahlreiche Abmahnungen wegen der Verletzung möglicher Urheberrechte an ihren Karten, wenn diese ohne Zustimmung von Euro-Cities im Internet genutzt werden.

Die Karten der Euro-Cities AG sind als urheberrechtliche Werke in der Regel geschützt und dürfen nur mit Zustimmung von Euro-Cities verwendet werden. Wird eine Karte im Internet ohne Berechtigung publiziert, droht eine Abmahnung, welche zurzeit von Wiedorfer Rechtsanwälte aus München ausgesprochen werden.

In den Abmahnungen von Wiedorfer Rechtsanwälte für die Euro-Cities AG wird eine umfangreiche Unterlassungserklärung wegen der Verletzung von Urheberrechten an dem Kartenausschnitt gefordert und im Wege der Lizenzanalogie ein hoher Schadensersatz verlangt. Zudem sollen auch Dokumentationskosten für den Verstoß sowie Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von 10.000 € gezahlt werden.

Aus unserer anwaltlichen Sicht ist der urheberrechtliche Vorwurf in aller Regel wohl nicht ganz unbegründet und die Abmahnung von Wiedorfer Rechtsanwälte für die Euro-Cities AG sollte daher keinesfalls ingnoriert werden. „Abmahnung der Euro Cities AG durch Wiedorfer Rechtsanwälte“ weiterlesen

Stellungnahme zu WhatsApp und den Nutzungsbedingungen

whatsappZur Zeit wird in den Medien und auch unter Juristen viel über die Nutzungsbedingungen von WhatsApp diskutiert. Immer wieder wird dabei auch behauptet, dass WhatsApp mit privaten Bildern seiner Nutzer Werbung machen dürfte.

Dies stimmt nicht. In einem Beitrag des Journalisten Andreas Rickmann hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den Nutzungsbedingungen Stellung genommen:

WhatsApp braucht Rechte, um Daten zu übertragen. Bezogen auf die Profilbilder heißt das: WhatsApp muss das Recht haben, diese Bilder anzeigen zu dürfen.

Aus Punkt 5 B der Nutzungsbedingungen geht hervor, dass der Dienst die Profilbilder der Nutzer in Verbindung mit WhatsApp nutzen darf. Das alles gilt ausschließlich für den Status. Es ist falsch, aus Punkt 5 der Nutzungsbedingungen abzuleiten, dass dies auch für versendete Bilder in Privatnachrichten und Gruppenchats gilt.
Aufgrund seines Geschäftsmodells hat WhatsApp zudem kein Interesse, in Privat-Chats versendete Bilder zu nutzen.

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Die Umsatzsteuer bei Bildrechtsverletzungen

ebay-bilderklauImmer wieder beobachten wir als Rechtsanwälte für Urheberrecht, dass im Rahmen von Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung im Rahmen der Schadenersatzberechnung bei Berufs-Fotografen auch eine Umsatzsteuer mit berechnet wird. Dies ist nicht zulässig!

Es handelt sich bei dem in der Abmahnung geforderten Schadenersatz, welcher im Wege der Lizenzanalogie berechnet wird, um einen sog. echten Schadensersatz. Dieser Schadenersatz ist nicht umsatzsteuerpflichtig, weil kein Leistungsaustausch gegeben ist.

Der Bundesgerichtshof bestätigt dies in einem Urteil vom 26.03.2009 (Az. I ZR 42/06), welches deutlich betont, dass eine fiktive Lizenzgebühr (Schadensersatz) wegen Urheberrechtsverletzung nicht der Umsatzsteuer unterliegt. „Die Umsatzsteuer bei Bildrechtsverletzungen“ weiterlesen