Das Finanzgericht in Münster hat mit Urteil vom 3. April 2014 (Az. 5 K 2386/11 U) entschieden, dass Zahlungen, welche als Aufwendungsersatz aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern gezahlt werden nicht der Umsatzsteuer unterliegen, sondern einen nicht steuerbaren Schadensersatz darstellen.
In dem zugrunde liegenden Verfahren hat die Klägerin durch einen von ihr beauftragten Rechtsanwalt Wettbewerber wegen fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen abgemahnt und ließ sich die hierdurch entstandenen Kosten von den Wettbewerbern erstatten. Das Finanzamt unterwarf diese Aufwendungsersatzzahlungen der Umsatzsteuer. Nach Ansicht des Finanzamts habe die Klägerin durch die Abmahnung umsatzsteuerpflichtige Leistungen an ihre Wettbewerber erbracht, weil sie als Geschäftsführerin ohne Auftrag in deren Interesse tätig geworden sei.
Dieser Argumentation des Finanzamts schloss sich das Gericht nicht an. „Aufwendungsersatzansprüche gegen abgemahnte Wettbewerber unterliegen nicht der Umsatzsteuer“ weiterlesen

Am Freitag den 13. trat das neue Widerrufsrecht in Kraft und wie nicht anders zu erwarten, kommen jetzt sofort die ersten Abmahnungen, weil noch eine alte Widerrufsbelehrung verwendet wurde.
Immer wieder beobachten wir als Rechtsanwälte für Urheberrecht, dass im Rahmen von Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung im Rahmen der Schadenersatzberechnung bei Berufs-Fotografen auch eine Umsatzsteuer mit berechnet wird. Dies ist nicht zulässig!
Abmahnungen wegen angeblicher Bildrechtsverletzungen auf amazon sind nicht immer berechtigt.
Der Bundesgerichtshof hat erneut über Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Tauschbörsen entschieden. Das Urteil vom 08.01.2014 des BGH ( Az. I ZR 169/12 – Bearshare) gibt für einige Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen Grund zum Aufatmen. Nach diesem Urteil haften Anschlussinhaber nun nicht mehr für ihre volljährigen Familienangehörigen, soweit ihnen der illegale Missbrauch ihres Anschlusses unbekannt war.
Im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht wird bei Verstößen regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer meist kurz gesetzten Frist gefordert.