Gewinnspiele sind juristisch ein Minenfeld, da eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen beachtet werden muss.
Bei Verstößen sind teure Abmahnungen möglich. Insbesondere wenn bei dem Gewinnspiel auch die Daten der Teilnehmer für mögliche Werbemaßnamen genutzt werden sollen, ist Vorsicht geboten. Hier reicht es nicht aus, dass der Kunde seinen Widerspruch zur Teilnahme (Opt-Out) erklären kann, sondern er muss aktiv zustimmen, wenn er Werbung erhalten will. Dies wird juristisch als sog. „Opt-In-Klausel“ bezeichnet. „Was muss bei der Erstellung von Gewinnspielkarten inklusive Opt-In-Klausel beachtet werden?“ weiterlesen

Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung wegen Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater “Raubkopien“ rechtens ist. Das Gericht begründete ihre Entscheidung damit, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endgültig zerstört wurde.
Viele Eltern werden es kennen, plötzlich landet eine Abmahnung im Briefkasten, weil über den Familienanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Die Kinder, in der Regel auch ordentlich über mögliche Verstöße im Internet belehrt, könnten den Verstoß begangen haben.
Unserer Kanzlei liegen zurzeit zahlreiche Mahnbescheide der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München zur Prüfung vor. Hintergrund dieser Mahnbescheide sind urheberrechtliche Abmahnungen aus dem Jahre 2012.
Werden Fotografien unerlaubt im Internet verwendet, stellt sich immer die Frage, wie hoch der Schadenersatzanspruch des Fotografen gegen den Verletzer ist. Für eine Berechnung der möglichen Schadenersatzansprüche kommt darauf an, zu welchen Tarifen der Fotograf üblicherweise seine Fotos vermarktet. Handelt es sich um einen Berufsfotografen, dann findet die Liste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Liste) anwendung.
Das Namensnennungsrecht des Fotografen ist ein für Fotografen wichtiges Recht. Leider wird dieses Namensrecht in der Praxis häufig missachtet und Fotos ohne Nennung des Namens des Fotografen publiziert.
Die Nutzung von Bildern der Plattform Pixeleo ist risikobehaftet. Immer wieder werden Internetnutzer abgemahnt, die ein vermeintlich kostenloses Bild von Pixelio nutzen und bei der Publikation des Bildes das Namensnennungsrecht des Fotografen nicht ausreichend beachtet haben. Das Kammergericht in Berlin hat jetzt hohen Schadensersatzforderungen eine Absage erteilt