Mahnbescheid der Kanzlei Waldorf Frommer

mahnbescheid-waldorfUnserer Kanzlei liegen zurzeit zahlreiche Mahnbescheide der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München zur Prüfung vor. Hintergrund dieser Mahnbescheide sind urheberrechtliche Abmahnungen aus dem Jahre 2012.

Mit dem Mahnbescheid fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 1000 € und darüber hinaus den Ersatz von Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Insgesamt beläuft sich der Mahnbescheid auf die Gesamtsumme von 1369,86 €.

Mahnbescheid hemmt Verjährung

Urheberrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Das bedeutet, dass eine urheberrechtliche Abmahnung aus dem Jahre 2012 zum Ende des Jahres 2015 verjährt. Um die Verjährung zu hemmen, kann ein Mahnbescheid beantragt werden und genau dies tut die Kanzlei Waldorf Frommer zur Zeit.

Richtig reagieren

Ein solcher Mahnbescheid ist auf jeden Fall ernst zu nehmen, selbst wenn die Abmahnung selber unter Umständen nicht berechtigt gewesen sein sollte. Hintergrund dessen ist, dass ein Mahnbescheid, wenn man nicht richtig reagiert, rechtskräftig wird und dann tatsächlich durch einen Gerichtsvollzieher die Forderung in Höhe von 1369,86 € vollstreckt werden könnte.

Daher ist es wichtig, nicht nur den Mahnbescheid als solches zu prüfen, sondern auch die dem Mahnbescheid zu Grunde liegende Abmahnung.

Hier ist es aus meiner Sicht als Rechtsanwalt für Urheberrecht wichtig, im Zweifel sowohl gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, als auch auf die drei Jahre alte Abmahnung zu reagieren. Wie genau auf die Abmahnung reagiert werden sollte, hängt natürlich auch immer von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere auch von der damaligen Reaktion.

Wir helfen Ihnen

Mein Team und ich sind auf Urheberrechtsverletzungen im Internet spezialisiert. In mehreren 1000 Verfahren konnten wir unsere Mandanten bereits helfen,, eine für sie gute Lösung zu finden. Welche Lösung für Sie die beste ist, können wir erst nach Prüfung Ihrer Unterlagen sagen.

Gerne stehen wir Ihnen zu Ihrer Verfügung, wenn sie ein Mahnbescheid von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben.

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