Wir wollen die Spiele – mit diesem Motto wirbt Berlin für die Olympischen Spiele in der Hauptstadt. Viele Unternehmen unterstützen diese Aktion.
Was die Unternehmen jedoch nicht ahnen ist, dass sie damit gegen das geltendes Recht verstoßen, denn nur offizielle Partner des Deutschen Olympischen Sportbunds dürfen mit dem Begriff Olympia werben „Wirbel um Werbung mit Olympia“ weiterlesen

Die Rundfunkgebühren sind immer wieder mal Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Gerade bei Unternehmen bestehen große Vorbehalten gegen die festgesetzten Rundfunkbeiträge.
Die Nachbarschaft zu Bordellen und Sex-Clubs ist für viele Mieter ein Grund, die Miete zu kürzen. Viele Clubs und Bordellbetriebe weichen daher in Gewehrgebiete aus, um die möglichen Probleme mit den Nachbarn zu umgehen.
genblick wird im Netz diskutiert, ob Menschen überhaupt auf der Straße fotografiert werden dürfen. Hintergrund der Diskussion ist eine Klage gegen einen Fotografen. Dieser sieht sein fotografische Freiheit gefährdet und hat zur Finanzierung des Prozesses eine Crowd-Funding Aktion gestartet. So lobenswert der Einsatz des Fotografen ist, so aussichtslos ist allerdings seine Verteidigung. Straßenaufnahmen sind seit jeher juristisch sehr heikel und Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.
Frischer Pulverschnee, kristallklare Luft und strahlender Sonnenschein – in den vergangenen Tagen hat das Wetter dazu beigetragen, dass im Endspurt der Skisaison nochmal alle Skifans voll auf ihre Kosten kommen. Zigtausende Wintersportler machen sich auf den Weg in die Berge. Viele Skifahrer unterschätzen aber das Risiko – das gesundheitliche und das juristische Risiko.
Beim Ankauf von Gold und Edelmetallen wird gerne mit Superlativen geworben. „Top-Preise, Höchstpreise, Spitzenpreise“ usw. sind dabei gängige Aussagen, um Kunden anzulocken. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn solche Aussagen gar nicht den Tatsachen entsprechen. Hier hat der BGH nun dazu entschieden, dass der Abmahner die Beweislast für den Nachweis des Wahrheitsgehalts trägt. Wird der Nachweis erbracht, handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß, der abgemahnt werden kann.
Kommt es zur Verletzung von Urheberrechten, so kann der Verletzer die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen. Dabei verpflichtet sich der Verletzer nicht nur zur Unterlassung der Urheberrechtsverletzung, sondern auch zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er erneut das Urheberrecht verletzt.
Der EuGH hat entschieden, dass google bestimmte Links löschen muss. Durch dieses „Recht auf Vergessen“ ist es Betroffenen möglich eine Löschung derjenigen Links zu verlangen, die eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts darstellen.