Ein Letter of Intent ist eine Absichtserklärung, die den Abschluss eines Vertrages vorbereiten soll. Mit dieser Absichtserklärung erklären beide Vertragsparteien, dass sie ernsthaft in die Vertragsverhandlung eintreten wollen. Gerade bei komplexen Vertragsverhandlungen, wie diese zum Beispiel im Urheberrecht sein können, sind solche Erklärungen nicht unüblich. Vertragsverhandlungen können sich mitunter eine lange Zeit hinziehen und da ist es gut, wenn sich die Vertragsparteien im Vorfeld über die grundsätzliche Vorgehensweise abstimmen.
Letter of Intent und Vorbemerkung
Im Rahmen eines Letter of Intent ist es üblich, eine Vorbemerkung bzw. eine Präambel dem Vertrag vorweg zu stellen. Damit wird kurz erklärt, wobei es bei dem Vertrag gehen soll und welche ganz groben Rechte und Pflichten die einzelnen Parteien haben. Zum Teil wird auch zum Hintergrund der Parteien ausgeführt.
Vertraulichkeit
Bereits zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlung können vertrauliche Informationen an den potentiellen Vertragspartner übergeben werden. Daher ist es nicht unüblich in dem Letter of Intent eine Vertraulichkeitserklärung mit aufzunehmen. Mit dieser erklären dann beide Teile, dass sie über die im Rahmen der Vertragsverhandlung mitgeteilten Informationen Stillschweigen bewahren. Diese Stillschweigen gilt auch dann, wenn die Vertragsverhandlungen gescheitert sind.
Exklusivität
Ein wichtiger Punkt, welcher häufig im Rahmen eines Letter of Intent geregelt wird, ist die Frage der Exklusivität. Damit wollen die Vertragsparteien sicher sein, dass nicht eine der Vertragsparteien während der Verhandlung mit einem Dritten ebenfalls Verhandlungen führt. Gerade im Bereich Urheberrecht ist diese Exklusivität durchaus üblich, da natürlich der Vertragspartner sicher gehen will, dass er der einzige ist, mit dem der Urheber über eine Verwertung seiner Rechte verhandelt. Mit dem Letter of Intent wird dann eine deutlichere vertragliche Bindung begründet und ein Verstoß gegen die Exklusivität kann mitunter auch Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
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Zeitplan
Um kalkulieren zu können, ist ein Zeitplan sehr wichtig. Daher wird häufig ein Zeitplan mit aufgenommen, der der Vertragsverhandlungen und den Zeitpunkt des Abschlusses grob fixiert. Dieses gibt beiden Parteien die Möglichkeit, den Zeitaufwand bis zum Abschluss des Projektes besser kalkulieren zu können.
Schlichtungsklausel
Zum Teil finden sich auch Klauseln darüber, dass die Vertragsparteien zunächst bei Meinungsverschiedenheiten darauf verzichten, den Rechtsweg zu bestreiten, sondern dies ganze erst über eine Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters lösen wollen. Dieses hat häufig den Vorteil, dass eine solche Mediation besser die wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten berücksichtigt. Eine Schlichtungsstelle kann zum Beispiel eine Industrie- und Handelskammer sein.
Kosten
Vertragsverhandlungen sind häufig ein wirtschaftliches Risiko. Dieses wird durch den Letter of Intent minimiert. Denn im Rahmen der Absichtserklärung werden häufig schon die wesentlichen vertraglichen Regelungen mit einem potentiellen Rechtsbindungswillen schriftlich fixiert. Dieses gibt Vertragsparteien die erhöhte Sicherheit, dass der Vertrag auch zustande kommt. Immerhin erklären beide, dass sie die Absicht haben den Vertrag zu schließen. Dieses bedeutet nicht, dass der Vertrag auch garantiert miteinander geschlossen wird, aber zumindest besteht auf beiden Seiten eine deutliche Absicht, eine Vertrag schließen zu wollen.
Ein Muster für einen Letter of Intent können Sie bei der IHK Frankfurt herunterladen
Letter of Intent und Rechtsanwalt
Ein Letter of Intent ist juristisch eine Absichtserklärung. Daher sollte im Vorfeld auch juristischer Rat durch einen Rechtsanwalt eingeholt werden, um ungewollte Erklärungen zu vermeiden. Schließlich werden im Rahmen des Vertrages häufig schon wesentliche Inhalte des später abzuschließenden Vertrages angesprochen, vielleicht sogar schon vertraglich fixiert. Gerne berate ich Sie, wenn Sie Fragen zum Letter of Intent haben.