Dortmunder OB geht juristisch gegen zahlreiche Medien vor


Der Dortmunder Oberbürgermeister Ullrich Sierau wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen eine aus seiner Sicht unwahre Berichterstattung über ein Haushaltsloch in Höhe von 100 Mio €, welches einen Tag nach seiner Wahl zum Oberbürgermeister 2009 bekannt geworden ist. Ebenso wendet er sich gegen eine Berichterstattung, in denen es über die Annahme von vermeintlichen Privatspenden im Wahlkampf 2009 geht.

Ullrich Sierau fühlt sich durch die Berichterstattung nicht in als Privatperson angegriffen, sondern die Berichterstattung würde die Interessen der Stadt Dortmund verletzen, da Ullrich Sierau in seiner Funktion als Bürgermeister angegriffen worden wäre. Aus diesem Grund werden die zahlreichen Verfahren von der Stadt geführt und auch bezahlt. Die Kosten für die mit diesem Fall beauftragte Kanzlei Redeker Sellner Dahs aus Bonn (waren auch die Anwälte von Wulff) belaufen sich schon auf über 17.000 € und werden von der Stadt Dortmund vorfinanziert.

Insgesamt wird juristisch gegen acht Medien vorgegangen, unter anderem die Rheinische Post, die Frankfurter Rundschau, die Welt am Sonntag und die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Doch auch DerWesten.de von der WAZ und das Blog Ruhrbarone.de wurden abgemahnt. Schließlich geht es auch noch gegen Ulrich Reitz, wegen eines Wortbeitrags im ARD-Presseclub Ende März 2012.
Wie die Verfahren enden werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
Als Dortmunder Jung beobachte ich auch aus dem fernen Berlin immer noch gerne in die alte Heimat und finde daher den Fall nicht nur juristisch interessant.

Aus medienrechtlicher Sicht sind Klagen von Politikern immer etwas heikel, da mit juristischen Mitteln in die Freiheit der Berichterstattung eingegriffen werden soll. Selbstverständlich muss niemand dulden, dass unwahre Tatsachen öffentlich verbreitet werden, aber gerade im Bereich der Politikberichterstattung sind Klagen von Politikern eher eine Seltenheit. Durch ein juristisches Vorgehen bekommen die Themen eine verstärkte Aufmerksamkeit und Eigendynamik. Häufig wird genau das Gegenteil von dem gewünschten Effekt erreicht – das Thema kocht erst richtig hoch.

Interessant an der Causa Sierau ist auch der Zeitpunkt des Vorgehens. Die Vorfälle selbst liegen schon fast drei Jahre zurück und nach Medienberichten liegen die jeweiligen Berichterstattungen auch schon mehrere Monate zurück. In einem solchen Fall, wenn das Thema eigentlich aus der aktuellen Berichterstattung schon komplett verschwunden ist, ist ein Vorgehen wie das von Ullrich Sierau ungewöhnlich. Üblicherweise wird schnell und konsequent gegen eine unwahre Berichterstattung vorgegangen und versucht, neben dem Unterlassen der weiteren Verbreitung, mit Gegendarstellungen oder Richtigstellungen seine Sichtweise in gleicher Weise in den jeweiligen Medien kommunizieren zu können. Durch das lange Warten mit einem juristischen Vorgehen ist die Möglichkeit der Gegendarstellung und Richtigstellung nicht mehr gegeben.

Wenn das Thema medial bereits in der Versenkung verschwunden ist, ist man in der Regel gut beraten, es auch in der Versenkung zu lassen. Sicherlich wird der Dortmunder Oberbürgermeister aber gute Gründe für sein Vorgehen zum jetzigen Zeitpunkt haben.

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