Die Wiederholungsgefahr im Presserecht kann bei einer rechtswidrigen Bild- und Textberichterstattung nur dadurch ausgeräumt werden, dass sowohl für die Bildberichterstattung, als auch für die Textberichterstattung eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Eine Unterlassungserklärung die sich nur auf die Textberichterstattung bezieht, reicht nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt nicht aus, um auch die Wiederholungsgefahr für die Bildberichterstattung auszuschließen. LG Frankfurt, Beschluss vom 23.11.2020, Az. 2-03 O 394/20
„Ausräumung der Wiederholungsgefahr bei Bild- und Textberichterstattung“ weiterlesen