Die Partei „Der III. Weg“ ist mit ihrem Eilantrag auf Entsperrung der Facebook Seite „Der III. Weg“ vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht führt zur Begründung insbesondere aus, dass die Partei nicht nachgewiesen habe, dass sie Inhaberin der entsprechenden Facebook Webseite sei.
Antrag auf Entsperrung der Facebook Website
Die Partei hat ein Eilantrag gestellt, dass die Facebook Webseite „Der III. Weg“ wieder bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Bundestagswahl zu entsperren wäre. Vorausgegangen war eine Sperrung der Webseite durch die Social Media Plattform Facebook.
Die Partei selber ist eine rechtsgerichtete Partei, welche an der Bundestagswahl 2021 teilnimmt. Insbesondere mit ihren provokanten und teilweise als rechtswidrig eingestuften Wahlplakaten macht die Partei zurzeit bundesweit von sich reden.
Bundesverfassungsgericht lehnt Antrag ab
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Partei auf Entsperrung der Facebook Webseite abgelehnt. Nach Ansicht der obersten Verfassungsschützer hat die Partei nicht hinreichend dargelegt, aufgrund welcher Umstände ihr Ansprüche gegenüber Facebook zustehen sollte. So hat das Oberlandesgericht Zweibrücken festgestellt, dass die Partei weder Inhaberin noch Berechtigte des zugrunde liegenden Kontos bei Facebook ist. Im Rahmen des Verfahrens hat die Partei der III. Weg nicht nachvollziehbar dargelegt, weshalb sie Ansprüche gegenüber Facebook haben sollte.