Wann wird ein Foto redaktionell und wann gewerblich genutzt?

Foto redaktionell gewerblich

Bei der Publikation von Fotos spielt es immer wieder eine Rolle, ob das Foto gewerblich oder redaktionell genutzt wird. Viele Nutzungsbedingungen Schreiben unterschiedliche Regeln vor, je nachdem ob ein Foto gewerblich oder redaktionell genutzt wird. Die Frage, wann ein Foto redaktionell und wann ein Foto gewerblich genutzt wird hängt immer vom Gesamteindruck ab.

Bei der Nutzung eines Bildes im eigenen Onlineauftritt ist auf die umfassende Gestaltung der Gesamtheit und nicht nur isoliert auf den Auftritt, in dem das Bild verwendet wurde, abzustellen.

Das bedeutet, dass selbst wenn das Bild im Rahmen eines redaktionellen Beitrages verwendet worden ist, kann gleichwohl eine redaktionelle Nutzung vorliegen. Dies ist zum Beispiel dann gegeben, wenn der Beitrag auf einer Webseite erscheint, welche eindeutig Werbung für ein bestimmtes Unternehmen macht, wie zum Beispiel eine Unternehmenswebseite.

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Nutzung eines Fotos eines Prominenten

Fotos Prominenten

Prominente Personen dürfen fotografiert und deren Bilder auch regelmäßig ohne deren Zustimmung genutzt werden. Wie der Bundesgerichtshof jetzt jedoch feststellte, haben auch prominente trotz einer hohen medialen Präsenz ein Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmung. Der Bundesgerichtshof untersagte die Nutzung des Namens und des Fotos des “Traumschiffkapitäns” für die Bewerbung einer Kreuzfahrt. BGH Urteil – I ZR 207/19 vom 21.01.21

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Verstoß gegen Unterlassungserklärung – Bild auf Server

server

Wenn nach einer Abmahnung wegen einer Bildrechtsverletzung eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, ist unbedingt zu prüfen, ob das Bild tatsächlich dauerhaft gelöscht worden ist, insbesondere auch vom Server gelöscht wurde. Bislang stellte es ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung dar, wenn nach Abgabe einer Unterlassungserklärung das Bild weiterhin auf dem Server zum Abruf bereit steht. Das OLG Frankfurt hat nun entschieden, dass nicht jedes vergessene Foto auf dem Server, gleich einen Verstoß gegen eine Unterlassungsklage bedeutet. „Verstoß gegen Unterlassungserklärung – Bild auf Server“ weiterlesen

Social Media Marketing Praktikum bei Berliner Medienrechtskanzlei

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Die Kanzlei Hoesmann sucht ab sofort eine(n) Praktikant(in) im Bereich Social Media. Das Praktikum sollte zwischen 2 und 3 Monate dauern. Vollzeit wäre schön, ist aber verhandelbar. Gerne kann dieses Praktikum im Rahmen des Studiums zum Mediengestalter Bild und Ton oder vergleichbarer Studiengänge bei uns absolviert werden. „Social Media Marketing Praktikum bei Berliner Medienrechtskanzlei“ weiterlesen

Schadensersatz für die unberechtigte Verwendung von Fotos

Urteil

Der Schadensersatz für die unberechtigte Verwendung von Fotos ist unter Fototgrafen, Rechtsanwälten und Gerichten umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen seines Urteils (Aktenzeichen I ZR 187/17) zu Schadensersatz und Streitwert für nicht professionelle Fotos Klartext gesprochen. 100 € für das Foto eines Amateurs sind als Schadensersatz bei der unberechtigten Verwendung eines Fotos angemessen.

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Was müssen Lehrer bei Fotos von Schülern beachten?

Für die Zeitschrift Lehrer und Schüler des VBE (Verband Bildung und Erziehung Klamme) habe ich mich als Rechtsanwalt für Fotorecht in einem umfangreichen Beitrag mit den Rechtsfragen rund um die Schulfotografie beschäftigt.

Insbesondere geht es in dem Beitrag um das Recht am eigenen Bild und was Lehrer bei Aufnahmen von Schülern beachten müssen. „Was müssen Lehrer bei Fotos von Schülern beachten?“ weiterlesen

Kinderbilder auf Facebook

Rechtsanwalt Tim Hoesmann hat in der Zeitung Fototest zu der rechtlichen Problematik von Kinderbildern auf Facebook umfangreich Stellung genommen.

Kinderbilder auf Facebook

Kinderbilder auf Facebook sind rechtlich durchaus kritisch, da auch immer die Persönlichkeitsrechte der Kinder mit zu beachten sind. Leider beobachte ich immer wieder, dass Eltern zum Teil sehr sorglos mit den Aufnahmen ihrer Sprösslinge umgehen. Ich als Medienrechtler rate den Eltern, mit Kinderfotos  auf Facebook vorsichtig  zu sein. Leider beobachte ich immer wieder, dass es bei Eltern Streit wegen Kinderbildern bei Facebook gibt.

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Schadensersatz für die Nutzung eines Fotos 60.000 EUR

Urteil, Foto

Die unberechtigte Nutzung von Fotografien kann sehr teuer werden. In einem unter Beteiligung der Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren wurde ein Vergleich vor dem Landgericht Köln geschlossen, bei dem für die Nutzung eines einzelnen Fotos ein Schadensersatz von 60.000 € zwischen den Parteien vereinbart worden ist. (LG Köln, Vergleich 16.06.2016, Az. 14 O 151/15)

Prämiertes Foto

Bei dem genutzten Foto handelte es sich um ein durch einen internationalen Fotoverband prämiertes Foto. Das Foto wurde als Kunstdruck über eine Galerie zum Verkauf angeboten. „Schadensersatz für die Nutzung eines Fotos 60.000 EUR“ weiterlesen