Die bekannte Profilerin Suzanne Grieger-Langer befindet sich aktuell in einer umfangreichen juristischen Auseinandersetzung. Mehrere Blogs und Einzelpersonen verbreiten unwahre Tatsachen über sie und bedienen sich an ihren urheberrechtlich geschützten Inhalten. Ziel dieser Kampagne ist es wohl, Frau Grieger-Langer öffentlich zu diffamieren. Diesbezüglich werden insbesondere Informationen aus einem veralteten Lebenslauf gegen sie verwendet und Informationen hart an der Grenze der Meinungsfreiheit verdreht. Jetzt hat sie auch das erste Hauptsacheverfahren gewonnen.
Zahlreiche Siege für Grieger-Langer
Mittlerweile konnte Frau Grieger-Langer mithilfe der Kanzlei Hoesmann in einer Vielzahl von Verfahren gegen ihre Kritiker gewinnen. Sie selbst wurde in keinem Verfahren verurteilt. Das öffentliche Bild im Internet bildet diese Realität leider nicht ab.
Sieg in der Hauptsache
Nachdem Suzanne Grieger-Langer zunächst in zahlreichen einstweiligen Verfügungsverfahren vorläufig mannigfaltige Rechtsverletzungen unterbinden konnte, hat sie jetzt auch in dem ersten Hauptsacheverfahren gewonnen.
So wurde es im Rahmen der Hauptsacheklage dem Betreiber des Blogs verboten von dem Landgericht Hamburg (Az. 324 O 494/18), weiter eine unwahre Tatsachenbehauptung in Bezug auf Frau Grieger-Langer aufzustellen.
Verurteilungen werden Tod geschwiegen
Leider stören sich die Kritiker zum Teil noch nicht einmal an gerichtlichen Entscheidungen. Es werden in einem Fall trotz eines gerichtlichen Verbots weiter Inhalte publiziert (Stand 11.12.2018).
Selbstredend finden die zahlreichen Verteilungen auf den entsprechenden Blogs keine Erwähnung. Vielmehr die Inhalte werden zum Teil kommentarlos gelöscht bzw. so umgeschrieben, dass diese wieder von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Fakt zum heutigen Datum ist, dass Frau Grieger-Langer zahlreiche Urteile gegen ihre Kritiker erwirkt hat, sie selbst ist aber von keinem Gericht verurteilt worden.