Das heimlich aufgenommene Strache-Video führt zu einem politischen Erdbeben in Österreich. Es werden Neuwahlen ausgeschrieben und gerade die FPÖ steht unter enormen politischen Druck.
In dem Stracher Video, geht es um ein Treffen zwischen FPÖ Politikern und unvermeidlichen russischen Oligarchen auf Ibiza. Die FPÖ Politiker wähnen sich Sicherheit und tätigen einige, rechtlich brisante Aussagen mit hoher politischer Sprengkraft.
Das Video wurde mit versteckter Kamera aufgenommen. Publiziert wurde es in Ausschnitten erstmals durch den Spiegel und die Süddeutsche Zeitung. Screenshots und Ausschnitte des Videos finden sich mittlerweile auch auf vielen anderen Nachrichten Webseiten und auch YouTube.
Fraglich ist, jedoch, ob das Video eigentlich legal bzw. dessen Publikation erlaubt ist. Gerne gebe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Dozent für Medienrecht Antworten!
Sind heimliche Filmaufnahmen legal?
Heimliche Filmaufnahmen sind nach deutschem Recht illegal. Diese stellen ein verbotenes Eindringen in dem Privatbereich der heimlich gefilmten Personen dar. Gerade die beiden Politiker durften nicht davon ausgehen, dass sie heimlich gefilmt werden. Dies ist ein Verstoß gegen deren Persönlichkeitsrechte und kann sogar strafbar sein. ABER!
Rechtfertigung durch Wahrnehmung berechtigter Interessen
Doch selbst wenn die heimliche Aufnahme des Videos illegal gewesen ist, kann deren Publikation gleichwohl gerechtfertigt sein. Dies ist immer dann gegeben, wenn ausnahmsweise ein besonderes öffentliches Interesse an einer Publikation besteht.
Wann dieses der Fall ist, richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls. Insbesondere wichtig ist, dass hier das Video von renommierten Presseorganen wie Spiegel und der Süddeutschen Zeitung nach einer umfassenden Prüfung publiziert worden sind. Diesen steht aufgrund der Pressefreiheit ein Recht zur Wahrnehmung der berechtigten Interessen zu.
Es findet somit eine juristische Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen statt.
Können sich die FPÖ Politiker gegen die Publikation des Videos juristisch wehren?
Selbstredend ist ein juristisches Vorgehen gegen die Publikation der Videos möglich – ob dieses aber auch erfolgreich sein wird, ist eine ganz andere Frage.
Hier ist einmal zunächst wichtig, dass das Video nicht als Ganzes, sondern nur einzelne, brisante Aussagen veröffentlicht worden sind. Diese Aussagen sind, wie gerade die aktuelle politische Diskussion zeigt, von einem hohen öffentlichen Interesse und führen zu einer kontroversen Diskussion. Daher hat ein Vorgehen gegen die Publikation wenig Aussicht auf Erfolg,
Macht es einen Unterschied, wer das Video aufgenommen hat?
Juristisch kann es tatsächlich einen Unterschied machen, wer das Video aufgenommen hat. Hintergrund dessen ist, dass wenn die Zeitungen das Video selbst aufgenommen, sprich auch den ganzen Vorgang arrangiert hätten, hier die Abwägung auch zu Gunsten der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Politiker ausfallen könnte. Denn in diesem Fall wäre ja bewusst durch die Medien eine Situation des öffentlichen Interessen konstruiert worden. Etwas anderes ist, wenn dies Videos von einer anonymen Quelle kommt. In diesem Fall sind die Medien nicht der Verursacher bzw. Urheber des Videos, sondern sie haben es nur weiter verbreitet. Dies ist juristisch ist aber weniger problematisch.
Müssen die Medien die Quelle offenbaren?
Es wird viel darüber diskutiert, wer eigentlich für dieses Video verantwortlich ist, bzw. dies Video aufgenommen hat. Auch wenn jetzt ein ehemaliger BND Chefs fordetn, die Quellen offenzulegen, müssen Spiegel und Süddeutsche Zeitung ihrer Quellen nicht offenlegen. Der Informantenschutz ist durch die Pressefreiheit gewährleistet.
Sollte ich selber heimliche Videos aufnehmen, um selbst Missstände zu beweisen?
Das Aufnehmen heimliche Videos ist juristisch sehr heikel, es kann sogar eine Straftat sein, die mit Gefängnis bestraft wird. Es sind immer die Umstände des Einzelfalls entscheidend. Daher sollte unbedingt auch umfassende rechtliche Prüfung vor einer Publikation erfolgen – überwiegen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, kann es teuer werden….
Wenn Sie Fragen zum Thema haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.