Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden aktuell stark diskutiert. Auch die Kanzlei Hoesmann erhebt auf Twitter, Facebook und dem von Rechtsanwalt Hoesmann herausgegebenen Medienmagazin Presserecht-aktuell ihre Stimme, wenn es um das Thema Hate Speeech. Meinungsfreiheit und Demokratie geht.
Am 4. November 2019 fand in Berlin die Diskussion „Mit Recht gegen Sexismus und Hate Speech“ in der Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund statt. Veranstalter war der Deutsche Juristinnenbund.
Auch die Kanzlei Hoesmann hat an dieser Veranstaltung mit teilgenommen.
In der Diskussion ging es diesmal insbesondere um die Geschlechterdimension. So erleben Frauen im Netz sexistische Anmache, pornografische Pöbeleien und Vergewaltigungsdrohungen. Dies stellt nicht nur eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten dar, sondern es stellt sich natürlich auch die Frage, inwieweit durch solches, häufig anonymes Vorgehen, die Demokratie gefährdet wird.
Leider lässt der Staat die Frauen in solchen Situationen häufig alleine.
An der Podiumsdiskussion, an welcher unter anderem auch Renate Künast und Anna-Lena von Hodenberg Geschäftsführerin von HateAid teilgenommen haben, ging es insbesondere auch darum, wie Frauen besser geschützt werden können.
Insbesondere, so eine der Schlussfolgerung, reicht es hier häufig nicht auf, sich auf den Staat zu verlassen. Strafanzeigen werden regelmäßig eingestellt. Umso wichtiger ist es, sich auch zivilrechtlich gegen solche Äußerungen zu wehren.
Wie als Kanzlei haben viel mit dem Äußerungsrecht zu tun und stehen gerne als kompetenter Ansprechpartner zu Ihrer Verfügung, wenn sie gegen Äußerungen im Netz vorgehen wollen.