Praktikum und Mindestlohn

image-KopieMindestlohn und Praktikum wird zurzeit viel diskutiert. Das Ziel der Bundesregierung ist, dass Praktikanten jetzt 8,50 € pro Stunde dafür bekommen, dass man Ihnen einen Einblicke in die Berufswelt gewährt. Dies ist für viele Arbeitgeber ein Grund, keine Praktika mehr anzubieten, da für das Geld, das ein Praktikant kostet, zum Teil auch eine ausgebildete Vollzeitkraft eingestellt werden kann.

Praktikant und Mindestlohn

Praktikanten gelten grundsätzlich als Arbeitnehmer (§ 26 BbiG). Daher haben auch Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn. Das bedeutet, dass jeder Praktikant bei einer 40-Stunden-Woche monatlich gut 174 Stunden arbeitet und mit einem Stundenlohn von 8,50 € etwa 1.480 € verdient.

Ausnahmen vom Mindestlohn

Der Mindestlohn gilt jedoch nicht immer, es sind im Gesetz Ausnahmen vorgesehen.

Diese sind:

  • Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium
  • Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten, die zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen
  • Einstiegsqualifizierungen nach § 54 a des Dritten Sozialgesetzbuches
  • Praxisphasen wärend eines dualen Studiums, generell bei ausbildungsintegrierten Studiengänge
  • praxisintegrierten Studiengängen bei denen praktische Tätigkeiten regelmäßig innerhalb des Studiengangs verpflichtend sind
  • Jeder unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss

Entweder alles oder nichts

Von Praktikanten wird selten der Mindestlohn gefordert; jedoch ist es in manchen Branchen üblich, dass Praktikanten eine Entschädigung erhalten; diese ist in der Regel aber deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn.

Eine freiwillige Vergütung darf bei einem Pflichtpraktikum nicht mehr gezahlt werden.

Das Gesetz sieht keine „Kann-Regelung“ vor. Selbst wenn der Praktikant darauf besteht sollte, darf er nie weniger als den Mindestlohn gezahlt bekommen.

Hohe Strafen drohen

Die Strafen für Zuwiderhandlungen sind beträchtlich und sollten nicht unterschätzt werden. Unternehmen müssen mit Geldstrafen von bis zu 500.000 € pro Vergehen rechnen, wenn sie keinen Mindestlohn zahlen.

Mindestlohn bei Praktikanten überarbeiten

Im Ergebnis sind die Regelungen zum Mindestlohn und Praktikum noch nicht wirklich ausgereift und gerade bei den freiwilligen Zahlungen aus unserer Sicht nicht optimal. Wir haben bis zur Einführung des Mindestlohns unseren Praktikanten und auch Referendaren gerne eine Unterstützung gezahlt. Diese freiwillige Zahlung mussten wir, da wir nicht Probleme mit dem Mindestlohn bekommen wollten, leider einstellen. Es ist zu hoffen, dass gerade im Bereich der Praktika das Mindestlohngesetz noch angepasst wird.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung.

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