Die „Super Bayern“ müssen eliminiert werden. Mit dieser Aussage lässt sich das Urteil des Bundespatentgerichtes in einer markenrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem FC Bayern München und dem Inhaber der Marke „Super Bayern“ zusammenfassen.
Super Bayern verstößt gegen Markenrecht
Hintergrund des Streits ist, dass die Marke „Super Bayern“ insbesondere durch die grafisch ähnliche Gestaltung eine rechtswidrige Rufausbeutung der Markenrechte des FC Bayern Münchens ist.
Verwechselungsgefahr
In seiner Entscheidung führt das Bundespatentgericht aus, dass hier eine unlautere Rufausbeutung der Markenrechte des FC Bayern München vorliegt. Insbesondere da die angegriffene Marke denselben Waren- und auch Dienstleistungsbereich für sich beansprucht, ist hier eine Verwechslungsgefahr gegeben. Damit haben sich die „Super Bayern“ direkt in den Sogbereich der bekannten Marke des FC Bayern begeben. Ein rechtfertigender Grund ist weder ersichtlich noch vorgetragen.
Im Ergebnis muss daher die Marke „Super Bayern“ gelöscht werden.
(BPatG, Beschluss vom 17.03.2015, 27 W (pat) 110/12)