Der Amoklauf in München mit seinen insgesamt 10 Toten erschüttert Deutschland. Auch wir von der Kanzlei Hoesmann sind aufgrund unserer engen Beziehungen zu München tief betroffen. Daher möchten wir allen Opfern und deren Angehörigen unser tiefes Mitgefühl aussprechen und Wünsche den Verletzen des Amoklaufs eine schnelle Genesung.
„Amoklauf in München – keine Fotos und Videos von den Opfern“ weiterlesen

Bei Urheberrechtsverletzungen im Ausland stellt sich für deutsche Fotografen immer wieder die Frage, ob diese eigentlich auch in Deutschland vor Gericht gebracht werden können.
Wer gegen eine Abmahnung wegen eines Online-Fotodiebstahls mit der Begründung vorgeht, er habe die Rechte an diesem Bild inne, muss dies auch beweisen. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil entschieden, dass die Beweislast denjenigen trifft, der sich auf die ihm eingeräumten Nutzungsrechte beruft. (Az.: 12 O 211/14); sprich der Abmahner muss den Beweis erbringen, dass er abmahnen darf.
In meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt für Medienrecht und Partner des CentralVerbands der deutschen Berufsfotografen habe ich viel mit dem Thema Fotorecht und hier auch insbesondere mit dem Thema des Bilddiebstahls zu tun. Ich vertrete zahlreiche Fotografen und Agenturen, welche gegen eine illegale Verwendung Ihrer Bilder im Internet vorgehen.
In einem ausführlichen Interview mit dem ORF hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den Nutzungsbedingen von WhatsApp Stellung genommen. Hintergrund waren Medienberichte, in denen es hieß, dass Nutzer sämtliche Rechte an ihren Fotos verlieren, wenn sie ihre privaten Bilder über den Smartphone-Mitteilungsdienst WhatsApp verschicken würden.