Amoklauf in München – keine Fotos und Videos von den Opfern

20160724_074531-KopieDer Amoklauf in München mit seinen insgesamt 10 Toten erschüttert Deutschland. Auch wir von der Kanzlei Hoesmann sind aufgrund unserer engen Beziehungen zu München tief betroffen. Daher möchten wir allen Opfern und deren Angehörigen unser tiefes Mitgefühl aussprechen und Wünsche den Verletzen des Amoklaufs eine schnelle Genesung.

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Deutsches Urheberrecht im Ausland

gesetzBei Urheberrechtsverletzungen im Ausland stellt sich für deutsche Fotografen immer wieder die Frage, ob diese eigentlich auch in Deutschland vor Gericht gebracht werden können.

Diese Frage wird von den deutschen Gerichten unterschiedlich beurteilt.

Das Landgericht Hamburg hat jetzt (Urteil vom 17. Juni 2016, Aktenzeichen 308 O 161/12) entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung nur dann in Deutschland verfolgt werden kann, wenn die ausländische Webseite einen hinreichenden Inland zu Bezug aufweist. Der Wohnort des Fotografen reicht für den Inlandsbezug nicht aus. „Deutsches Urheberrecht im Ausland“ weiterlesen

Beweislast bei Fällen des Online-Foto-Klaus

abmahnungWer gegen eine Abmahnung wegen eines Online-Fotodiebstahls mit der Begründung vorgeht, er habe die Rechte an diesem Bild inne, muss dies auch beweisen. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil entschieden, dass die Beweislast denjenigen trifft, der sich auf die ihm eingeräumten Nutzungsrechte beruft. (Az.: 12 O 211/14); sprich der Abmahner muss den Beweis erbringen, dass er abmahnen darf. „Beweislast bei Fällen des Online-Foto-Klaus“ weiterlesen

Bilderklau und Bilddiebstahl finden und verfolgen

hoesmann_robeIn meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt für Medienrecht und Partner des CentralVerbands der deutschen Berufsfotografen habe ich viel mit dem Thema Fotorecht und hier auch insbesondere mit dem Thema des Bilddiebstahls zu tun. Ich vertrete zahlreiche Fotografen und Agenturen, welche gegen eine illegale Verwendung Ihrer Bilder im Internet vorgehen. „Bilderklau und Bilddiebstahl finden und verfolgen“ weiterlesen

Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?

MicroIn einem ausführlichen Interview mit dem ORF hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den Nutzungsbedingen von WhatsApp Stellung genommen. Hintergrund waren Medienberichte, in denen es hieß, dass Nutzer sämtliche Rechte an ihren Fotos verlieren, wenn sie ihre privaten Bilder über den Smartphone-Mitteilungsdienst WhatsApp verschicken würden.

Diese Nutzungsbedingungen wurden in vielen Medien falsch zitiert, denn es ist zwischen den Statusmeldungen und den privaten Nachrichten zu unterscheiden. Private Nachrichten bleiben auch bei WhatsApp privat und dürfen nicht durch WhatsApp verwendet werden. „Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?“ weiterlesen

Amazon Marketplace: Verwendung von Produktbildern anderer Händler ist rechtswidrig


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetkaufhauses amazon sind in einem wichtigen Punkt unwirksam.

Bilder von Mitbewerbern dürfen trotz einer Regelung in den AGB von amazon nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verwendet werden.
Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth war ein Rechtsstreit zweier Aquaristik-Händler, die beide Waren über amazon zum Verkauf anboten.
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