Der „Bild am Sonntag“ wurde es durch das Oberlandesgericht Köln verboten, ein Gewinnspiel mit einem ehemaligen „Traumschiffkapitän“ zu bebildern. Die ungefragt Publikation des Fotos des Prominenten verstößt gegen sein Persönlichkeitsrecht.
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Die Olympischen Spiele sind eines der sportlichen Highlights des Jahres 2016. Natürlich sind diese auch für viele Firmen interessant. Wer jedoch mit Olympia und den Olympischen Spielen in Rio Werbung machen möchte, muss sich an bestimmte Regeln halten, um juristischen Ärger zu vermeiden.
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 24.08.2010 entschieden, dass es einem Dritten nach der Abwägung widerstreitender geschützter Interessen von Meinungs- bzw. Pressefreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht erlaubt sein kann, Anwaltsschreiben im Internet zu veröffentlichen.
Wer mit seiner Drohne oder Flugmodell in der Nähe von Flughäfen fliegen möchte, braucht von der Flugverkehrskontrollstelle eine Zustimmung, die sogenannten Flugverkehrskontrollfreigabe.
Das Landgericht in Berlin entschied, dass das passive Schauen in eine Filmkamera oder deren Wahrnehmen keine konkludente Einwilligung in die Filmaufnahmen darstellt. Eine Geldentschädigung wiederum wies das Gericht mangels zeitnaher Beseitigung ab.
Fast keine Internetpublikation kommt ohne Symbolbilder aus. Gerade bei allgemeinen Themen, wie zum Beispiel einen Artikel über Facebook, ist es wichtig, dass der Artikel auch mit einem entsprechenden Facebook Symbolbild versehen ist.
genblick wird im Netz diskutiert, ob Menschen überhaupt auf der Straße fotografiert werden dürfen. Hintergrund der Diskussion ist eine Klage gegen einen Fotografen. Dieser sieht sein fotografische Freiheit gefährdet und hat zur Finanzierung des Prozesses eine Crowd-Funding Aktion gestartet. So lobenswert der Einsatz des Fotografen ist, so aussichtslos ist allerdings seine Verteidigung. Straßenaufnahmen sind seit jeher juristisch sehr heikel und Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.