Die Olympischen Spiele sind eines der sportlichen Highlights des Jahres 2016. Natürlich sind diese auch für viele Firmen interessant. Wer jedoch mit Olympia und den Olympischen Spielen in Rio Werbung machen möchte, muss sich an bestimmte Regeln halten, um juristischen Ärger zu vermeiden.
#Rio2016
Das IOC hat in einem uns vorliegenden Rundschreiben darauf hingewiesen, dass der Hashtag #Rio2016 von Firmen und Unternehmen nur dann genutzt werden darf, wenn diese ein offizieller Sponsor der Olympischen Spiele sind. Nutzt ein Unternehmen diesen Hashtag im Rahmen der Unternehmenskommunikation auf Twitter oder Facebook, so kann dies nach Ansicht des IOC einen Verstoß gegen das Markenrecht bedeuten.
Fotos von Olympia
Auch die Publikation von Fotos, welche während Olympische Spiele aufgenommen worden sind, kann für Firmen problematisch werden. So dürfen keine Bilder aus dem Stadion oder den Wettkämpfen publiziert werden, wenn das Unternehmen nicht offizieller Sponsor der Olympischen Spiele ist. Dies könnte vor allem für Sponsoren problematisch werden, welche einzelne Sportler, nicht aber die Olympischen Spiele als solche sponsern.
Hinweis des IOC
Das Internationale Olympische Komitee hat im Vorfeld der Olympischen Spiele deutlich auf diese Umstände hingewiesen und einen umfangreichen Katalog vorgelegt, wie mit Olympia geworben werden darf. Der entsprechende Katalog liegt unserer Kanzlei vor. Ob die Vorstellungen des IOC allerdings so im Einklang mit der deutschen Rechtsordnung stehen, kann zumindest bezweifelt werden.
Wir helfen
Wer sich also dafür interessiert, mit Olympia bzw. einem von ihm unterstützten Sportler zu werben, sollte sich im Vorfeld genau erkundigen, welche Regelungen einzuhalten hat.
Wenn Sie Fragen zum Thema haben, stehen wir gerne zur Verfügung.