Bei der Publikation von Fotos spielt es immer wieder eine Rolle, ob das Foto gewerblich oder redaktionell genutzt wird. Viele Nutzungsbedingungen Schreiben unterschiedliche Regeln vor, je nachdem ob ein Foto gewerblich oder redaktionell genutzt wird. Die Frage, wann ein Foto redaktionell und wann ein Foto gewerblich genutzt wird hängt immer vom Gesamteindruck ab.
Bei der Nutzung eines Bildes im eigenen Onlineauftritt ist auf die umfassende Gestaltung der Gesamtheit und nicht nur isoliert auf den Auftritt, in dem das Bild verwendet wurde, abzustellen.
Das bedeutet, dass selbst wenn das Bild im Rahmen eines redaktionellen Beitrages verwendet worden ist, kann gleichwohl eine redaktionelle Nutzung vorliegen. Dies ist zum Beispiel dann gegeben, wenn der Beitrag auf einer Webseite erscheint, welche eindeutig Werbung für ein bestimmtes Unternehmen macht, wie zum Beispiel eine Unternehmenswebseite.
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Bei Verletzungen von Urheberrechten wird regelmäßig ein Verletzerzuschlag erhoben. Der Zuschlag wird zum Beispiel gefordert, wenn der Name des Urhebers nicht genannt wird.
Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei KSP verfolgt im Auftrag der Picture Alliance Urheberrechtsverletzungen.. Uns liegen mehrere Schreiben von KSP vor, in denen die KSP für die Picture Alliance Schadensersatz für Bildrechtsverletzungen verlangt.
Fast keine Internetpublikation kommt ohne Symbolbilder aus. Gerade bei allgemeinen Themen, wie zum Beispiel einen Artikel über Facebook, ist es wichtig, dass der Artikel auch mit einem entsprechenden Facebook Symbolbild versehen ist.
Werden Fotografien unerlaubt im Internet verwendet, stellt sich immer die Frage, wie hoch der Schadenersatzanspruch des Fotografen gegen den Verletzer ist. Für eine Berechnung der möglichen Schadenersatzansprüche kommt darauf an, zu welchen Tarifen der Fotograf üblicherweise seine Fotos vermarktet. Handelt es sich um einen Berufsfotografen, dann findet die Liste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Liste) anwendung.
Erfolgreich hat sich eine Anschlussinhaberin vor dem Amtsgericht Bochum gegen eine Filesharing-Klage der Kanzlei Baumgarten Brandt gewehrt. Die Kanzlei forderte Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltskosten aufgrund einer weit zurückliegenden Urheberrechtsverletzung.
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Pixel Law, welche sich auf Abmahnungen von Fotos spezialisiert hat, ist vor dem Landgericht Berlin mit ihrer hohen Schadensersatzforderung gescheitert. In dem Verfahren, bei welchem wir den Beklagten vor Gericht vertreten haben, ist es Pixel Law nicht gelungen, die hohen Schadensersatzforderungen begründen zu können.