Ein Lottogewinn führt zu Freude, weniger zur Freude führt, wenn plötzlich über diesen Lottogewinn öffentlich berichtet wird, insbesondere weil die Lotto Gesellschaft den Namen des Gewinners publiziert hat.
Wie das Landgericht Köln entschied, stellt die ungenehmigte Publikation des Nachnamens eines Lottogewinners einen Verstoß gegen dessen Persönlichkeitsrecht dar. (Landgericht Köln, 28 O 482/19)
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Viele Eltern fühlen sich unwohl, wenn Informationen über ihre Kinder öffentlich publiziert werden. Immerhin besteht bei diesen öffentlichen Informationen die Gefahr, dass die Informationen in falsche Hände geraten können. Der Bundesgerichtshof sieht diese Gefahr und hat in einem Urteil entschieden, dass Informationen über Kindern nicht ohne Weiteres publiziert werden dürfen.
Werden Fotografien unerlaubt im Internet verwendet, stellt sich immer die Frage, wie hoch der Schadenersatzanspruch des Fotografen gegen den Verletzer ist. Für eine Berechnung der möglichen Schadenersatzansprüche kommt darauf an, zu welchen Tarifen der Fotograf üblicherweise seine Fotos vermarktet. Handelt es sich um einen Berufsfotografen, dann findet die Liste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Liste) anwendung.
Das Namensnennungsrecht des Fotografen ist ein für Fotografen wichtiges Recht. Leider wird dieses Namensrecht in der Praxis häufig missachtet und Fotos ohne Nennung des Namens des Fotografen publiziert.
Die Nutzung von Bildern der Plattform Pixeleo ist risikobehaftet. Immer wieder werden Internetnutzer abgemahnt, die ein vermeintlich kostenloses Bild von Pixelio nutzen und bei der Publikation des Bildes das Namensnennungsrecht des Fotografen nicht ausreichend beachtet haben. Das Kammergericht in Berlin hat jetzt hohen Schadensersatzforderungen eine Absage erteilt
Die Fotografin Jutta Jenning verschickt zurzeit Zahlungsaufforderungen wegen einer angeblichen unberechtigten Nutzung ihrer Bilder.