Die Kanzlei Hoesmann hat in einem Verfahren gegen die öffentliche rechtliche Rundfunkanstalt des SWR vor dem Landgericht Potsdam ein Schmerzensgeld in Höhe von 16.000€ für die Klägerin errungen.
Der SWR hatte heimlich eine Film- und Tonbandaufnahme unserer Mandanten gemacht und diese veröffentlicht. „Schmerzensgeld für die Verletzung des Rechts am eigenen Wort in Höhe von 16.000€“ weiterlesen

Als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts garantiert das Recht am eigenen Bild jedem Menschen, selbst über die Veröffentlichung von Fotos zu entscheiden, auf denen er abgebildet ist. Daher dürfen Fotos in der Regel also nur dann veröffentlicht werden, wenn die abgebildete Person in die Veröffentlichung eingewilligt hat.
Viele Eltern werden es kennen, plötzlich landet eine Abmahnung im Briefkasten, weil über den Familienanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Die Kinder, in der Regel auch ordentlich über mögliche Verstöße im Internet belehrt, könnten den Verstoß begangen haben.
Gesellschaften, wie zum Beispiel eine GmbH oder auch Aktiengesellschaft, können zu keinem Zeitpunkt Urheber eines Werkes sein. Hintergrund dessen ist, dass das Urheberrecht selber auf einen schöpferischen Akt zurückgehen muss, der von einem Menschen geschaffen sein muss. Gesellschaften können aber, da es sich um juristische Personen handelt, diesen schöpferischen Akt gerade nicht erbringen, mithin auch nicht Urheber sein.
In unserer täglichen Praxis als Rechtsanwälte für Medienrecht haben wir immer wieder mit Bildrechtsverletzungen und Videorechtsverletzungen in TV Sendern zu tun. Häufig treten Mandanten an uns heran, weil Sie im Fernsehen einen Fernsehbeitrag entdeckt haben, in dem ein von ihnen aufgenommenes Foto oder Video veröffentlicht wurde.
Wird ein dunkelhäutiger Mann grundlos nicht in eine Diskothek eingelassen, ist dies nach Ansicht des Amtsgerichts Hannover eine Diskriminierung und eine Entschädigung in Höhe von EUR 1000 zu zahlen.
Das Namensnennungsrecht des Fotografen ist ein für Fotografen wichtiges Recht. Leider wird dieses Namensrecht in der Praxis häufig missachtet und Fotos ohne Nennung des Namens des Fotografen publiziert.
Die Nutzung von Bildern der Plattform Pixeleo ist risikobehaftet. Immer wieder werden Internetnutzer abgemahnt, die ein vermeintlich kostenloses Bild von Pixelio nutzen und bei der Publikation des Bildes das Namensnennungsrecht des Fotografen nicht ausreichend beachtet haben. Das Kammergericht in Berlin hat jetzt hohen Schadensersatzforderungen eine Absage erteilt