BGH verneint Anwendung der MFM Liste

icon_04Bei der Verletzung von Urheberrechten an Fotos ist in der Regel auch ein Schadenersatz an den Fotografen zu zahlen.

Dabei wird als Berechnungsgrundlage der möglichen Schadenersatzansprüche des Fotografen für die urheberrechtliche Verletzung häufig auf die sog. MFM-Liste zurückgegriffen. Bei der MFM-Liste handelt es sich um eine von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing herausgegebene Liste mit den marktüblichen Preisen für fotografische Leistungen.

Diese Liste darf jedoch nicht pauschal auf jede Bildrechtsverletzung angewendet werden. Vielmehr kommt es immer auch auf die konkrete Verletzung der Urheberrechte. „BGH verneint Anwendung der MFM Liste“ weiterlesen

Ein Foto ist auf 2 Webseiten zulässig

Das Amtsgericht Düsseldorf (AG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013, Az. 57 C 14411/12) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Schadenersatz zu zahlen ist, wenn ein durch einen Webdesigner zur Verfügung gestelltes Bild auch unter 2. Domain bei dem Kunden abrufbar ist.

Im Ergebnis hat das Gericht diesen Anspruch verneint, da im Zweifel der erlaubte Nutzungsumfang nicht überschritten wird, wenn die Website mit einer zweiten Domain adressiert wird.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Webdesigner für einen Kunden eine Webseite zu einem Festpreis erstellt und zudem selbst erstellte Fotos für den Internetauftritt des Kunden zur Verfügung gestellt. „Ein Foto ist auf 2 Webseiten zulässig“ weiterlesen

Schadensersatz für die Nutzung eines Kartenausschnitts beträgt 100 Euro


Die unberechtigte Nutzung von Kartenausschnitten und Stadtplänen ist immer wieder Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen. Firmen wie United Navigation GmbH und Eurocities AG (Stadtplandienst) lassen über verschiedene Rechtsanwälte Abmahnungen verschicken, wenn ein vermeintlicher Verstoß gegen Urheberrechte ermittelt wurde.

In der Abmahnung wegen der unerlaubten Verwendung eines Kartenausschnitts wird regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zahlung von Abmahngebühren und die Zahlung von Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung gefordert; häufig wird von den abmahnenden Kanzleien ein auch „entgegenkommendes“ Vergleichsangebot gemacht. Ruft man direkt bei der Kanzlei an, wird häufig der Betrag noch weiter reduziert, bewegt sich aber immer noch in einem vierstelligen Bereich.

Dieses „Vergleichsangebot“ ist häufig zu hoch angesetzt und würde so nicht vor Gericht ausgeurteilt werden. Daher sollte ohne anwaltliche Prüfung weder die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnet, noch der geforderte Betrag gezahlt werden.

Schadensersatz für Kartenausschnitt 100 Euro  „Schadensersatz für die Nutzung eines Kartenausschnitts beträgt 100 Euro“ weiterlesen

Interview auf RTL: Anti-Racheporno-Gesetz auch in Deutschland

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Rechtsanwalt Hoesmann hat dem TV-Sender RTL heute ein Interview zu dem sog. Anti-Racheporno-Gesetz in Kalifornien gegeben. Nach diesem Gesetz ist es ab sofort in Kalifornien strafbar, Nacktaufnahmen von einem Menschen ins Internet zu setzen, ohne dass dieser das ausdrücklich genehmigt hat.

Bei dem Interview ging es insbesondere auch um die Frage, ob entsprechende rechtliche gesetzliche Regelungen auch in Deutschland existieren, die das Verbreiten von „Rachefotos“ unter Strafe stellen.

Eine solche Regelung existiert in Deutschland und das Verbreiten von entsprechenden Fotos ist seit 2004 unter Strafe gestellt. Neben den strafrechtlichen Ansrüchen bestehen natürlich auch noch die zivilrechtlichen Ansprüche der abgebildeten Person, mit denen sowohl ein Unterlassen der Verbreitung wie auch ein Schadensersatz gefordert werden kann. „Interview auf RTL: Anti-Racheporno-Gesetz auch in Deutschland“ weiterlesen

OLG Nürnberg bestätigt niedrigen Streitwert für privaten Fotoklau bei eBay


Kürzlich befasste sich das OLG Nürnberg in seinem Beschluss vom 04.02.2013 (Az. 3 W 81/13) mit dem Fotoklau bei eBay. Es lehnte den hohen Regelstreitwert von 6.000€ für unberechtigte Nutzungen von Fotos ab.
Die eBay-Grundsätze weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Verwendung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt werden dürfen. Dennoch kommt es recht häufig vor, dass eBay-Nutzer Bilder der von ihnen angebotenen Gegenstände nicht selbst gemacht haben und so Urheberrechte verletzen.
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Schmerzensgeld für Akt Fotos


Ein Düsseldorfer Museum muss einem Aktmodell für die Veröffentlichung von Nacktfotos 5000 € Schmerzensgeld zahlen.
Ein Akt-Foto des 37 jährigen Models wurde ohne Einwilligung des Models in einem Programmheft veröffentlicht. Das Landgericht Düsseldorf sah darin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und sprach der Frau das Schmerzensgeld zu; ebenso untersagte das Gericht auch die weitere Nutzung des Fotos durch das Museum.
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Unterschied Streitwert, Vertragsstrafe und Schadensersatz bei Abmahnungen


Anwaltliche Abmahnschreiben wimmeln von unterschiedlichen, meist sehr hohen Zahlen, welche für den Laien nur schwer zu verstehen sind. Es finden sich in fast jeder Abmahnung unterschiedliche Zahlen zu den Schadensersatzforderungen, den Vertragsstrafenforderungen und den Angaben zu dem Streitwert.

Was bedeuten diese drei Summen und warum sind sie eigentlich fast immer unterschiedlich?
„Unterschied Streitwert, Vertragsstrafe und Schadensersatz bei Abmahnungen“ weiterlesen

Schadensersatz für unberechtigte Bildernutzung im Internet


Im Augenblick liegen uns zahlreiche Abmahnungen wegen der vermeintlichen Verletzung von Namensnennungsrechten vor. Hier geht es insbesondere um Bilder, welche auf der Plattform aboutapixel zum Kauf angeboten werden.
Bei den Abmahnungen eines Erfurter Rechtsanwaltes werden erhebliche Schadensersatzforderungen geltend gemacht, welche sicherlich in dieser Form vor Gericht nicht zu halten sind.

Es ist richtig, dass unter Umständen ein Schadensersatz zu zahlen ist, wenn unberechtigt Bildrechte verletzt werden.
Wie hoch allerdings der zu zahlenden Schadensersatz ist, ist umstritten.
„Schadensersatz für unberechtigte Bildernutzung im Internet“ weiterlesen

Juristische Probleme von RSS Feeds im Zusammenhang mit unberechtigter Fotonutzung – Aufsatz auf sylentpress.de

Die Übernahme eines fremden RSS-Feeds auf der Homepage stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, wenn fremder Bilder ohne Zustimmung des Rechteinhabers mit dem Feed übernommen werden.

Herr Rechtsanwalt Hoesmann klärt die Anbieter, Nutzer und Fotografen in einem kurzen Aufsatz für Sylentpress.de über die juristischen Risiken bei der Übernahme von RSS-Feeds auf.

Lesen Sie mehr hier: http://www.sylentpress.de/juristische-probleme-von-rss-feeds-im-zusammenhang-mit-unberechtigter-fotonutzung/

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