Plagiate von Musikstücken – Interview von RA Hoesmann auf StarFM

gitarreRechtsanwalt und Medienanwalt Hoesmann ist von dem Radiosender StarFM zum Thema des Plagiats von Musikstücken interviewt worden.

Hintergrund ist das weltbekannte Lied „Staway to Heaven“ von Led Zeppelin aus dem Jahr 1971. Nunmehr behauptet ein Rechtsanwalt, dass das Intro des Liedes „Taurus“ der Gruppe „Spirit“ zustände, welche dieses bereits 1968 veröffentlicht hätte.

Von Seiten Led Zeppelin´s und auch dem Label Warner Music gab es keine Stellungnahme zu den Vorwürfen.

Ein Plagiat selbst ist die Anmaßung einer fremden geistigen Leistungen. Ob tatsächlich ein Plagiat vorliegt hängt auch immer von den Umständen des Einzelfalls ab, denn es macht einen Unterschied ob es eine legitimen Übernahme einer freier oder frei gewordener Ideen ist, oder die bewusste Übernahme oder Kopie der geistigen Leistung eines dritten. „Plagiate von Musikstücken – Interview von RA Hoesmann auf StarFM“ weiterlesen

Benutzung von Getty Images Fotos

FotografenGetty Images, eine der größten Bildagenturen der Welt, war bislang vor allem aus der konsequenten Durchsetzung ihrer Urheberrechte bekannt.

Umso mehr verwundert es nun, dass Getty Images jetzt Teile des Archivs zur kostenlosen Nutzung freigibt.

Dabei ist es mitnichten so, dass das ganze Archiv frei verfügbar ist, vielmehr sind es ausgewählte Fotos und man kann das Foto auch nicht direkt auf die eigene Webseite einbinden, sondern muss dazu den von Getty Images angebotenen Viewer nutzen.

Aus juristischer Sicht sind insbesondere die Nutzungsbedingungen interessant, denen der Nutzer vor der Einbindung des Bildes über den Viewer zustimmen muss.

Diese Nutzungsbedingungen sollte sich der Nutzer unbedingt vorher durchlesen, denn ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen können im Wege der Abmahnung verfolgt werden.

Hier einmal die wichtigsten Punkte der Nutzungsbedingungen von Getty Images in der Übersicht: „Benutzung von Getty Images Fotos“ weiterlesen

Abmahnung wegen Bildnutzung auf Amazon erfolglos

Paragraph_3Abmahnungen wegen angeblicher Bildrechtsverletzungen auf amazon sind nicht immer berechtigt.

Hintergrund sind die Nutzungsregeln von amazon, nach denen Händler, welche Fotos auf amazon hochladen, stillschweigend den Nutzungsbedingungen von amazon zustimmen. Gemäß diesen Nutzungsbedingungen dürfen Dritte die Bilder dann selbst in ihrem eigenem Angebot auf amazon nutzen. Auch wenn diese Regelung rechtlich sehr zweifelhaft ist, liegt gleichwohl eine wirksame Rechteeinräumung vor und eine vor dem Landgericht Köln verhandelte Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung war erfolglos. (LG Köln, Urteil vom 13.02.2014 – 14 O 184/13) „Abmahnung wegen Bildnutzung auf Amazon erfolglos“ weiterlesen

BGH verneint Anwendung der MFM Liste

icon_04Bei der Verletzung von Urheberrechten an Fotos ist in der Regel auch ein Schadenersatz an den Fotografen zu zahlen.

Dabei wird als Berechnungsgrundlage der möglichen Schadenersatzansprüche des Fotografen für die urheberrechtliche Verletzung häufig auf die sog. MFM-Liste zurückgegriffen. Bei der MFM-Liste handelt es sich um eine von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing herausgegebene Liste mit den marktüblichen Preisen für fotografische Leistungen.

Diese Liste darf jedoch nicht pauschal auf jede Bildrechtsverletzung angewendet werden. Vielmehr kommt es immer auch auf die konkrete Verletzung der Urheberrechte. „BGH verneint Anwendung der MFM Liste“ weiterlesen

Amtsgericht Düsseldorf erschwert Filesharing Klagen

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Abmahnanwälte haben es vor deutschen Gerichten immer schwerer.
Immer mehr Gerichte weisen diese Klagen ab, wenn begründete Zweifel an der Täterschaft des Anschlussinhabers vorliegen.

Das Düsseldorfer Amtsgerichts ( Az.: 57 C 17825/13) hat in bemerkenswerter Klarheit eine Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch eine Tauschbörsennutzung abgewiesen:

“Das Gericht weist darauf hin, dass nach seiner gefestigten Rechtsauffassung für den Anschlussinhaber lediglich eine sekundäre Darlegungslast dahingehend besteht nachvollziehbar einen Sachverhalt vorzutragen, aus dem sich die ernsthafte Möglichkeit der Täterschaft einer anderen Person ergibt. Sobald dieser Vortrag erfolgt ist, verbleibt es bei der vollen Beweislast der Klägerseite dafür, dass der Anschlussinhaber selbst täterschaftlich gehandelt hat, eine Beweislastumkehr ist mit der sekundären Darlegungslast nicht verbunden (mit Hinweis auf das Urteil des AG Düsseldorf 57 C 3144/13). „Amtsgericht Düsseldorf erschwert Filesharing Klagen“ weiterlesen

Urheberrecht: Eltern haften nicht für volljährige Familienangehörige

Der Bundesgerichtshof hat erneut über Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Tauschbörsen entschieden. Das Urteil vom 08.01.2014 des BGH ( Az. I ZR 169/12 – Bearshare) gibt für einige Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen Grund zum Aufatmen. Nach diesem Urteil haften Anschlussinhaber nun nicht mehr für ihre volljährigen Familienangehörigen, soweit ihnen der illegale Missbrauch ihres Anschlusses unbekannt war.

Bei dem Verfahren vor den Karlsruher Richtern wurde auf die familiäre Vertrauensstellung bei der Anschlussüberlassung und die Eigenverantwortung volljähriger Kinder Bezug genommen. Volljährige Familienangehörige müssen deshalb nicht belehrt oder überwacht werden, solange es nicht konkrete Umstände für einen Anschlussmissbrauch gibt. Sollten dem Anschlussinhaber solche rechtswidrigen Umstände auffallen, hat er jedoch die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wie diese „erforderlichen Maßnahmen“ konkret auszusehen haben, ließ der BGH in dieser Entscheidung offen.

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Schadensersatz für die Nutzung eines Kartenausschnitts beträgt 100 Euro


Die unberechtigte Nutzung von Kartenausschnitten und Stadtplänen ist immer wieder Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen. Firmen wie United Navigation GmbH und Eurocities AG (Stadtplandienst) lassen über verschiedene Rechtsanwälte Abmahnungen verschicken, wenn ein vermeintlicher Verstoß gegen Urheberrechte ermittelt wurde.

In der Abmahnung wegen der unerlaubten Verwendung eines Kartenausschnitts wird regelmäßig die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Zahlung von Abmahngebühren und die Zahlung von Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung gefordert; häufig wird von den abmahnenden Kanzleien ein auch „entgegenkommendes“ Vergleichsangebot gemacht. Ruft man direkt bei der Kanzlei an, wird häufig der Betrag noch weiter reduziert, bewegt sich aber immer noch in einem vierstelligen Bereich.

Dieses „Vergleichsangebot“ ist häufig zu hoch angesetzt und würde so nicht vor Gericht ausgeurteilt werden. Daher sollte ohne anwaltliche Prüfung weder die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnet, noch der geforderte Betrag gezahlt werden.

Schadensersatz für Kartenausschnitt 100 Euro  „Schadensersatz für die Nutzung eines Kartenausschnitts beträgt 100 Euro“ weiterlesen

Streit um Hitlers Buch „Mein Kampf“

Der Freistaat Bayern hatte für das 2015 eine kommentierte Fassung von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ angekündigt; jetzt soll nach Angaben der bayerischen Landesregierung dieses Buch doch nicht erscheinen, da der Inhalt des Buches von der bayerischen Regierung als volksverhetzend angesehen wird.

Juristischer Hintergrund dieses Streits um die Neu-Auflage ist das auslaufende Urheberrecht an dem Buch. Denn das Urheberrecht an Hitlers “Mein Kampf” liegt beim Freistaat Bayern, da dem Freistaat Bayern das Privatvermögen von Adolf Hitler nach dessen Tod 1945 übertragen worden ist.

Zu diesem Vermögen gehörte auch das Urheberrecht an Hitlers “Mein Kampf”. Das Urheberrecht erlischt jedoch nicht mit dem Tod des Urhebers, sondern erst 70 Jahre nach seinem Ableben.
Das bedeutet, das zurzeit noch ein Urheberrecht an Hitlers umstrittenem Buch besteht und der Freistaat Bayern aus dem Urheberrecht gegen eine Publikation vorgehen.

Juristisch interessant wird es jedoch, wenn im Jahre 2016 das Urheberrecht an dem Buch ausläuft, denn 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt das Urheberrecht und das Werk wird “gemeinfrei”. Das bedeutet, ab diesem Tag darf es von jedem frei und ohne Einschränkung verwendet, mithin auch erneut publiziert werden. „Streit um Hitlers Buch „Mein Kampf““ weiterlesen

Nachweis von Urheberrechten – Hinterlegung

Das Urheberrecht entsteht immer mit der Schaffung des Werkes selbst; das Urheberrecht muss nicht angemeldet oder in ein Register eingetragen werden. Urheberrechtlich geschützt sind alle persönlich geistigen Schöpfungen, dies sind zum Beispiel Texte, Gedichte, Lieder, Fotografien, Bilder und Kunst.

Um den Schutz durch das Urheberrecht zu behalten, ist es im Falle einer Veröffentlichung nicht notwendig auf sein Urheberrecht extra hinzuweisen oder ausdrücklich einen Disclaimer an seinem Werk anzubringen. Daher muss auch nicht das © – Copyright Zeichen verwendet werden, um auf den urheberrechtlichen Schutz hinzuweisen.

Trotzdem kann es sinnvoll sein, sein Werk zu kennzeichnen. „Nachweis von Urheberrechten – Hinterlegung“ weiterlesen

Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an den von Werken der zweckfreien Kunst.

Hintergrund ist ein urheberrechtlicher Streit über einen Spielzeugzug.
Die Klägerin hat für die Beklagte Entwürfe für einen Zug aus Holz gefertigt, auf dessen Waggons sich Kerzen und Ziffern aufstecken lassen („Geburtstagszug“) und im Jahr 1998 dafür ein Honorar von 400 DM erhalten.

Aufgrund des großen Verkaufserfolgs des Zuges ist die Klägerin der Ansicht, dass ihr eine höhere Vergütung zusteht. Das Urheberrecht sieht seit 2004 vor, dass dem Urheber eine nachträgliche Vergütung für seine Tätigkeit zusteht, wenn die ursprüngliche Vergütung in einem Missverhältnis zu den später tatsächlich erzielten Vorteilen steht.

„Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst“ weiterlesen