Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei KSP verfolgt im Auftrag der Picture Alliance Urheberrechtsverletzungen.. Uns liegen mehrere Schreiben von KSP vor, in denen die KSP für die Picture Alliance Schadensersatz für Bildrechtsverletzungen verlangt.
Hintergrund der Forderung von KSP
„Forderung KSP für die Picture Alliance – Urheberrechtsverletzung“ weiterlesen

Ist die Übernahme von kurzen Musikschnipseln von 2 Sekunden Längen bereits eine Urheberrechtsverletzung oder nicht? Mit dieser Frage musste sich bereits mehrere Gerichte beschäftigen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Betreiber einer Website, die in Deutschland unter der Top Level Domain .de abrufbar ist, für eine Urheberrechtsverletzung auch im Ausland verantwortlich gemacht und dort verklagt werden. Sofern die Website auch vom Ausland abrufbar ist, ist eine Haftung möglich.
In meiner täglichen Praxis als Rechtsanwalt für Urheberrecht habe ich häufig auch mir steuerrechtlichen Fragen zu tun. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie es eigentlich mit der Steuer und insbesondere der Umsatzsteuer bei einer Urheberrechtsverletzung durch die unberechtigte Nutzung von Fotos aussieht.
Zur Zeit liegen uns verstärkt Anfragen von Mandanten vor, die von der Kanzlei Rasch und Kollegen aus Hamburg verklagt worden sind. Die Kanzlei Rasch, welche unter anderem Universal Music vertritt, fordert mit diesen Klagen in der Regel einen Schadensersatz in Höhe von mehr als 2000 € und die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1000 € für eine Verletzung von Urheberrechten durch Nutzung einer Tauschbörse.
Bei einer Filesharing Software wird eine Datei nicht an einem Stück, sondern in vielen kleinen Einzeldateien sog, Chunks, übertragen. Dieses einzelne Dateisegment ist für sich nicht zu nutzen. Vielmehr braucht man eine größere Anzahl von Datei-Teilen, um den Film oder das Lied abspielen zu können.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich in drei Entscheidungen mit Internettauschbörsen sog. Filesharingverfahren beschäftigt und ein weiteres Grundstzurteil gefällt. In den drei Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof im Ergebnis die Rechtsposition der Rechteinhaber und der abmahnenden Anwälte gestärkt.
Viele Fotografen werden das Problem kennen. Häufig werden ihre Bilder ohne Zustimmung von Dritten genutzt, sprich gestohlen. Dieser Bilder Diebstahl bedeutete viele Fotografen einen echten finanziellen Verlust, da die Bilder nicht ordnungsgemäß lizenziert worden sind.