
Nach dem Beginn der Fußball Europameisterschaft EURO2016 in Frankreich und dem Auftaktsieg der deutschen Nationalmannschaft kommt in Deutschland übliche Euphorie bei einem Turnier auf. Viele Gewerbetreibende fragen sich, ob sie eigentlich mit der Europameisterschaft werden dürfen?
Offizielle Partner dürfen werben
Offiziell dürfen nur die bei der UEFA zertifizierten Partner mit der Fußballeuropameisterschaft 2016 werben. Dies sind zum Beispiel Coca Cola und Hyundai. Diesen Unternehmen ist es erlaubt das offizielle Logo und auf den Begriff „Euro2016“ zu verwenden. Der Begriff Euro 2016 wurde bereits frühzeitig von UEFA als Marke registriert und umfassend für Dienstleistungen und Produkte geschützt. Das bedeutet für Gewerbetreibende dass der Begriff Euro2016 nicht für Werbezwecke genutzt werden darf.
Verwendung des Begriffs Euro2016
Achten Sie daher darauf, dass sie das Zeichen Euro 2016 nicht markenmäßig verwenden. Sprich Sie sollte tunlichst kein Produkt oder Dienstleistung mit diesem Markennamen versehen. Die UEFA achtet stark auf ihre Markennamen und es können Abmahnungen drohen.
Werben ohne geschützte Begriffe
Der umfassende markenrechtlichen Schutz bedeutet aber nicht, dass Sie überhaupt nicht in Bezug auf die Europameisterschaft werben dürfen.
Unkomplizierten sind zum Beispiel Begriffe wie Europameisterschaft oder EM. Diese Begriffe sind nicht markenrechtlich geschützt, da sie beschreibend sind bzw. diese Begriffe ein sogenanntes Freiheitsbedürfnis besteht. Daher dürfen diese von Ihnen auch verwendet werden.
Praktische Umsetzung
Hier sehen Sie, wie mit der Europameisterschaft geworben werden kann, ohne dass es markenrechtliche Probleme gibt. (Foto: Hoesmann)
Fazit
Im Ergebnis sollte darauf achten, dass Sienicht in unlauterer Weise den Ruf Europameisterschaft ausnutzen. Sie sollten keine Irreführung über eine tatsächliche nicht bestehende Partnerschaft und oder Sponsoreneigenschaft bei der EURO2016 mit ihrer Werbung hergestellt werden.