Checkliste Abmahnung

Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, etwas zu unterlassen. Häufig werden Abmahnungen im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht ausgesprochen. Ob eine Abmahnung berechtigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wie sie sich verhalten müssen, wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, zeigen wir Ihnen mit dieser Checkliste.

Diese Checkliste solle Ihnen helfen, die Abmahnung zu prüfen und geeignete Reaktionen aufzeigen.

Download checkliste-Abmahnung

In den meisten Fällen erfolgt die Abmahnung über einen Rechtsanwalt. Gefordert wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Geldsumme. Die Fristen sind in der regel sehr kurz.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Bitte ignorieren Sie die Abmahnung nicht, sondern prüfen Sie die Abmahnung.

1. Wann haben Sie von der Abmahnung erfahren?

Halten Sie das Eingangsdatum der Abmahnung fest. Dies ist für die Fristen wichtig.

2. Wie wurde die Abmahnung zugestellt?

Kam die Abmahnung als Einschreiben, als einfacher Brief oder durch eine andere Zustellungsart, wie zum Beispiel Fax oder E-Mail.

Falls die Abmahnung nur per E-Mail ankam, könnte es eine „Fake-Abmahnung“ sein. Bitte prüfen Sie unbedingt den Anhang der E-Mail mit einem Virenscanner und öffnen Sie diesen nicht ungeprüft, wenn es sich nicht um ein PDF Datei handelt.

3. Stimmt die Zustellungsanschrift?

Wenn die Anschrift richtig ist und Sie der Adressat, müssen Sie mit der Prüfung fortfahren.

Ist die Anschrift falsch und Sie nicht der richtige Adressat, können Sie ggf. die Abmahnung unter dem Hinweis auf den falschen Adressaten zurückschicken. Sie sollten mit dem Zurückschicken der Abmahnung jedoch vorsichtig sein.

4. Welche Frist wird in der Abmahnung gesetzt?

Achten Sie ganz besonders auf die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung. Wird ein Vorabversand per Fax akzeptiert?

5. Ist die Abmahnung berechtigt, weil tatsächlich ein Verstoß vorliegt?

Dies ist der Kernpunkt der Checkliste und sollte keinesfalls ohne fachkundige Prüfung erfolgen. Kontaktieren Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt.

Die Prüfung erfolgt nach Maßgabe des in der Abmahnung behaupteten Verstoßes. Hier kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Dabei wird sowohl der behauptete Verstoß geprüft, wie auch Ihr eigenes Verhalten und ob hier tatsächlich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und Urheberrecht gegeben ist.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Rechtslage häufig gar nicht so eindeutig ist, wie die Abmahnung zum Teil glauben machen möchte.

Wenn die Abmahnung nach der fachkundigen Prüfung berechtigt sein könnte, fahren Sie bitte weiter fort mit der Prüfung der Checkliste Abmahnung.

Ist die Abmahnung unberechtigt, springen Sie bitte direkt zu Punkt 9 der Checkliste – Zurückweisen der Abmahnung.

6. Wird die Abmahnung durch die richtige Person oder den berechtigten Rechteinhaber ausgesprochen?

Im Urheberrecht muss geprüft werden, ob der Abmahner Inhaber der Urheberrechte bzw. Verwertungsrechte ist, sprich, ob er überhaupt Rechteinhaber und damit befugt ist, die Abmahnung auszusprechen.

Im Wettbewerbsrecht darf nicht jeder Abmahnungen aussprechen. Abmahnungen dürfen nur von Mitbewerber, rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen, qualifizierte Einrichtungen sowie den Industrie- und Handelskammern ausgesprochen werden.

Hier gehört zu der Prüfungspflicht, die Voraussetzungen der Abmahnungsberechtigung zu prüfen. Ist die Abmahnung unberechtigt, springen Sie bitte direkt zu Punkt 9 der Checkliste – Zurückweisen der Abmahnung.

7. Wie soll ich auf die Abmahnung reagieren?

Bleiben Sie ruhig.

Bei einer Abmahnung sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

• Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die mitgeschickte Unterlassungserklärung.
• Zahlen Sie nichts an die Gegenseite
• Rufen Sie nicht bei der Gegenseite an
• Lassen Sie die gesetzten Fristen nicht verstreichen

Wenn keine eigene Rechtsabteilung im Unternehmen vorhanden ist, sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt oder Berufsverband mit der Prüfung beauftragt werden. Auch Verbraucherverbände können zum Teil bei Abmahnungen gegen Verbraucher helfen.

8. Wie soll reagiert werden, wenn die Abmahnung im Grunde berechtigt ist?

Wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt ist, gibt es je nach Einzelfall verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. Wichtig ist immer die gesetzte Frist im Auge zu haben und ggf. einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Bei einer Konsens-Verteidigung wird in der Regel eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und dann versucht, eine einvernehmliche Lösung bezüglich der Kosten zu finden. Dieses empfiehlt sich immer dann, wenn nach einer fachkundigen Prüfung der Abmahnung ein Verstoß gegen das Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht gegeben ist.

Bei einer Konflikt-Verteidigung wird zum Teil auch zur Vermeidung einer möglichen einstweiligen Verfügung eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, die Abmahnung als solche und auch der Anspruch auf Zahlung zurückgewiesen. Dieses empfiehlt sich immer dann, wenn Zweifel an der Abmahnung bestehen.

9. Abmahnung unberechtigt

Ist die Abmahnung nach der Prüfung als unberechtigt anzusehen, kann man verschieden reagieren. Je nach Konstellation können die Kosten für die Prüfung von der Abmahnung von der Gegenseite ersetzt verlangen. Alternativ kann man auch selbst in die Offensive gehen und mit der negativen Feststellungsklage das Nichtbestehen des Abmahnungsgrundes feststellen lassen.

Rechtsanwalt Hoesmann
Rechtsanwalt Hoesmann

Unser Service für Sie:
Wir haben als Rechtsanwälte viel mit dem Medienrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht zu tun. Bei tausenden von Abmahnungen konnten wir bereits unseren Mandanten helfen. Was wir genau für Sie tun können, hängt auch immer von dem Einzelfall der Abmahnung ab.

Gerne prüfen wir Ihre Abmahnung und stimmen gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie ab.

Unsere außergerichtliche anwaltliche Beratung und Hilfe erfolgt zu einem Festpreis.

Unser Festpreis umfasst:

  • Prüfung der Abmahnung umfassende Beratung und die Entwicklung der auf Ihren Fall zugeschnittenen optimalen Verteidigungsstrategie
  • ggf. die Abgabe einer modifizierten juristisch einwandfreien Unterlassungserklärung
  • als persönlicher Ansprechpartner übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite

Ob Sie in Berlin oder woanders in Deutschland wohnen; für eine schnelle Lösung Ihrer rechtlichen Probleme und Fragen sind wir bundesweit für Sie da. Nehmen Sie noch heute unkompliziert Kontakt zu uns auf und erkundigen Sie sich, wie wir Ihnen helfen können.

Download checkliste-Abmahnung

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.



    Gerne können Sie uns bewerten:

    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (17 Bewertungen, Durchschnitt: 4,76 von 5)


    Loading...

    Link in neuem Tab öffnen