Privatpersonen können sich gegen die Zusendung von Werbemails wehren

icon_19Unaufgeforderte Werbe-E-Mails verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn diese ohne vorherige Zustimmung zugesendet werden. Dies entschied das Amtsgericht Stuttgart mit einem Urteil von 25. April 2014 (Az. 10 C 225/14).

Die empfangende Privatperson hat einen Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Werbe-E-Mails. Zur Begründung führen die Stuttgarter Richter aus, dass die ohne vorherige Aufforderung getätigte Zusendung von E-Mails zu geschäftlichen Zwecken regelmäßig einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Derartige Kontaktaufnahmen beeinträchtigen nämlich regelmäßig die Lebensführung des Betroffenen. Der Betroffene muss sich mit den Mitteilungen auseinandersetzen. Er muss sie sichten und aussortieren und somit entsteht damit ein zusätzlicher Arbeitsaufwand für den Betroffenen.

Zu diesen unaufgeforderten Werbemails zählten die Richter auch elektronische Werbung in Form einer automatisierten Eingangsbestätigung (Autoreply), sprich es liegt auch dann eine unaufgeforderte Werbung vor, wenn sich die Privatperson zuerst an das Unternehmen gewandt hat und dieses nur eine automatische Antwort versendet.

Ein Unternehmen muss die Wiederholungsgefahr wirksam ausräumen. Dafür reicht es jedoch nicht aus, lediglich den Text des Autoreply zu ändern, vielmehr muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Das Urteil bedeutet für viele Unternehmen eine erhöhte Abmahngefahr, nutzen doch viele Unternehmen automatische Antworten auf E-Mail Anfragen. Nicht jede automatische Antwort stellt jedoch gleich eine Werbung dar. Vielmehr kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Antwort an.

Daher sollte im Hinblick auf das Stuttgarter Urteil der Autoreply Text kritisch hinterfragt werden, ob hier nicht eine unzulässige Werbung gegeben ist.

Für die betroffenen Privatpersonen bedeutet dies, dass sie eine weitere Möglichkeit haben, um sich gegen unberechtigt zugesendete E-Mails zu wehren.

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