Strafbarkeit von Fake News

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Photo: Hoesmann

Das Thema Fake News wird auch von der Bundesregierung sehr ernst genommen. Diese plant jetzt eine Gesetzesinitiative, nach welcher Facebook, Twitter und andere Anbieter von Social Media Diensten dazu verpflichtet werden sollen, Fake News umgehend zu löschen.

Zudem sollen die Konzerne Ansprechpartner benennen, die bei Fake News kontaktiert werden können. Werden nach dem Willen der Regierung gemeldete Fake News nicht umgehend gelöscht, soll ein hohes Bußgeld drohen.

Fake News Thema schon lange bekannt

Das Thema Fake News spielt in der Juristerei schon lange eine Rolle. In der Juristerei wird es aber nicht als Fake News, sondern von Tatsachenbehauptungen und Persönlichkeitsrecht gesprochen. Das Thema selbst ist also nicht neu, hat nur durch die Verbreitung von Social Media Diensten eine höhere Reichweite bekommen.

Gefahr von Fehleinschätzungen

Es ist Aufgabe von Juristen und vor allem Gerichten, einzuschätzen, ob eine Nachricht eine zulässige Tatsachenwartung darstellt. Ebenso sich ist es sicherlich nicht die Sache von internationalen Großkonzern zu beurteilen, was eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt und was noch von der freien Meinungsäußerung gedeckt ist. Daher sehe ich in der Gesetzesinitiative juristische Schwierigkeiten. Wird jetzt Facebook und Co. die Deutungshoheit über die Wahrheit übertragen, droht eine Gefahr für die Meinungsfreiheit.

Ansprechpartner wichtig

Richtig ist aber, dass die großen Netzwerke dazu verpflichtet werden, Ansprechpartner bereitzustellen. So beobachte ich in meiner Arbeit als Rechtsanwalt immer wieder, dass das ein juristische Vorgehen gegen Täter Facebook und Co. Häufig deswegen schwierig ist, dass man keinen festen Ansprechpartner hat und die Unternehmen offiziell gar nicht in Deutschland tätig sind.

Interview bei RTL

Dieses Thema habe ich auch im Rahmen eines Experten Interviews bei RTL angesprochen. Die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Rechte in Deutschland und für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich. Zu entscheiden was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, ist Aufgabe der Gerichte und nicht die Aufgabe der Regierung oder von Konzernen.

Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung, wenn Sie Fragen zu dem Thema haben.

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